102 IV. Kap.: Wirtfchaftliche und foziale Zuftände in der Hausinduftrie
Rechnen wir noch mit der Tatfache, dafz die aus den Wohnungen der Heim
arbeiter ftammenden Waren niemals desinfiziert werden, auch wenn dafelbft
fchwere anfteckende Krankheiten vorgekommen find, fo liegt die Gefahr,
dafz die Produkte der Hausinduftrie in das konfumierende Publikum Infektions
krankheiten hineintragen, auf der Hand. Bei einer Reihe von Gegenftänden
ift wegen deren Eigenart eine Desinfektion überhaupt ausgefchloffen, fo nament
lich bei Zigarren und Zigaretten. Bei Zigarren vornehmlich kommt neben der
zufälligen Infektion auch die unmittelbare Verunreinigung in Betracht, welche
fich aus der Benutzung des Speichels behufs Geftaltung der Spitze ergibt,
eine Unfitte, die nicht mehr der Zigarreninduftrie als folcher, fondern nur der
hausinduftriellen Fabrikation anhaftet.
Es ift behauptet worden, dafz Anfteckungen in gröfzerm Majze infolge
der Übertragung von Heimarbeitswaren bisher nicht erwiefen feien. Indes
wenn auch über die Häufigkeit folcher Krankheitsübertragungen ein zahlen,
mäfziger Nachweis nicht geführt werden kann, fo ift doch das Vorkommen
folcher Fälle verfchiedentlich behördlicherfeits anerkannt, fo durch die Kom-
miffion für Arbeiterftatiftik anläßlich der Erhebung betreffend die Arbeits-
verhältniffe in der Kleider- und Wäfchekonfektion, ferner durch verfchiedene
Gewerbeinfpektionsberichte und ärztliche Gutachten. x )
§ 5. Heimarbeit und Sittlichkeit
Es ift ein dunkles Gebiet, das wir betreten: dunkel in dem Sinne, dafz
fehr wenig genaues und zuverläffiges Material vorliegt, und dunkel infofern,
als wir hier in erfchreckendem Umfange der traurigen Nachtfeite des Menfchen.
lebens, der P r o ft i t u t i o n, begegnen, zu der die Heimarbeiterinnen ihre
elende Lage gedrängt hat.
Zwar lauten die amtlichen Berichte über den Zufammenhang von Heim
arbeit und Proftitution gar nicht fo ungünftig. So vermögen die Ermittlungen,
welche im Verfolg eines Reichstagsbefchluffes vom 14- Mai 1885 über die Lohn-
verhältniffe in der Wäfchefabrikation und Konfektionsbranche angeftellt
wurden, * 2 ) felbft in Berlin und andern großen Konfektionsorten Proftitution
in bedeutendem Umfange nicht feftzuftellen. Die Erhebungen der Reichs-
kommiffion für Arbeiterftatiftik 3 ) teilen aus Berlin mit, dafz fich unter 1427
') Vgl. Referat von Prof. Dr. Sommerfeld auf dem erften allgemeinen Heim-
arbeiterfchutzkongrefz; ferner die franzöfifche Zuftände berückfichtigenden Schriften:
Dr. F a u q u e t, Essai sur le travail en chambre considere au point de vue sanitaire,
Paris 1898, 20—27; Le sweating system par Th. Cotelle, 2me ed. Angers 1904-
2 ) Druckfachen des Reichstags 7- Legislaturperiode I. Seffion Nr. 83.
3 ) Druckfachen der Kommiffion für Arbeiterftatiftik, Erhebungen Nr. 10,
Berlin 1896.