Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

68 Viertes Kapitel. Das griechische Wirtschaftssystem. 
Da die Banken zu immer höherer Bedeutung gelangten, als 
der Handel sich in dieser Periode entfaltete, treffen wir von nun 
ab immer häufiger Vereinigungen von Bankiers zu gemeinsamen 
Geschäften, wie sie bei Kaufleuten schon früher vorkamen. Welche 
Bedeutung derartige Organisationen hatten, wissen wir nicht, nur 
die Tatsache ist sichergestellt, daß es zur Bildung derartiger Ver 
einigungen kam, die auf kaufmännischem und industriellem Gebiet 
zuweilen unsern Kartellen zur Monopolisierung gewisser Geschäfte 
entsprachen. Es gab neben ad hoc gebildeten Vereinigungen solche 
von längerer Dauer, eigentliche Vereine, die in der römischen 
Kaiserzeit erst ihre volle Bedeutung erhalten sollten, indem die 
staatliche Anerkennung derselben allmählich im Steigen begriffen 
war. Im übrigen war die Vereinsbildung dadurch etwas gehemmt, 
daß noch lange die alten Verbände (S. 39) manche Funktionen 
übernahmen, die später den Vereinen zufielen, andererseits haben 
die ehemaligen Vereinigungen mit dazu beigetragen, den Sinn 
der Griechen dem Vereinswesen zugänglich zu machen. Dabei 
waren der alten Tradition entsprechend die Vereine häufig zu 
mehreren Zwecken gleichzeitig gegründet. Von großer Wichtigkeit 
für die Finanzen waren die Vereinigungen der Steuerpächter, 
die ähnlich wie in Rom bald einen mehr dauernden, bald einen 
flüchtigeren Charakter trugen (S. 112). Diese Art der Steuer 
erhebung war eine überaus häufige. Da aber die Pachtkontrakte 
oft nur auf kurze Zeit, z. B. auf ein Jahr lauteten, so blieben 
für die Steuerpächter zwei Möglichkeiten, entweder rücksichtslos 
vorzugehen und die Bevölkerung zu bedrücken und sich so häufig 
für später die Steuerträger zu schädigen oder aber die geringen 
Zahlungen eines Jahres durch die Überschüsse eines andern aus 
zugleichen. Wenn die Pachtverträge auf mehrere Jahre lauteten, 
konnte eher ein Ausgleich erfolgen. Es sind die Nachteile kurzer 
Pachtverträge hier ebenso zutage getreten wie später in Rom bei 
der landwirtschaftlichen Pacht (S. 134). Der lange Pachtvertrag 
wurde zum Teil dadurch ersetzt, daß dieselbe Pächtergesellschaft 
immer wieder die Pacht erstand, — wenn sie nicht gestört wurde 
(Plutarch, Alcibiades 5). Daß sich die Pachtoereine untereinander 
zusammentaten, ist selbstverständlich, freilich wurden diese Abma 
chungen oft durchbrochen. Von größerem Umfang waren in Athen 
die Korporationen der Schiffer und Kaufleute. Erstere scheinen 
manche Schiffsabgaben als Korporation an den Staat geleistet zu 
haben an Stelle der Ableistung durch das einzelne Mitglied. Der-
	        
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