68 Viertes Kapitel. Das griechische Wirtschaftssystem.
Da die Banken zu immer höherer Bedeutung gelangten, als
der Handel sich in dieser Periode entfaltete, treffen wir von nun
ab immer häufiger Vereinigungen von Bankiers zu gemeinsamen
Geschäften, wie sie bei Kaufleuten schon früher vorkamen. Welche
Bedeutung derartige Organisationen hatten, wissen wir nicht, nur
die Tatsache ist sichergestellt, daß es zur Bildung derartiger Ver
einigungen kam, die auf kaufmännischem und industriellem Gebiet
zuweilen unsern Kartellen zur Monopolisierung gewisser Geschäfte
entsprachen. Es gab neben ad hoc gebildeten Vereinigungen solche
von längerer Dauer, eigentliche Vereine, die in der römischen
Kaiserzeit erst ihre volle Bedeutung erhalten sollten, indem die
staatliche Anerkennung derselben allmählich im Steigen begriffen
war. Im übrigen war die Vereinsbildung dadurch etwas gehemmt,
daß noch lange die alten Verbände (S. 39) manche Funktionen
übernahmen, die später den Vereinen zufielen, andererseits haben
die ehemaligen Vereinigungen mit dazu beigetragen, den Sinn
der Griechen dem Vereinswesen zugänglich zu machen. Dabei
waren der alten Tradition entsprechend die Vereine häufig zu
mehreren Zwecken gleichzeitig gegründet. Von großer Wichtigkeit
für die Finanzen waren die Vereinigungen der Steuerpächter,
die ähnlich wie in Rom bald einen mehr dauernden, bald einen
flüchtigeren Charakter trugen (S. 112). Diese Art der Steuer
erhebung war eine überaus häufige. Da aber die Pachtkontrakte
oft nur auf kurze Zeit, z. B. auf ein Jahr lauteten, so blieben
für die Steuerpächter zwei Möglichkeiten, entweder rücksichtslos
vorzugehen und die Bevölkerung zu bedrücken und sich so häufig
für später die Steuerträger zu schädigen oder aber die geringen
Zahlungen eines Jahres durch die Überschüsse eines andern aus
zugleichen. Wenn die Pachtverträge auf mehrere Jahre lauteten,
konnte eher ein Ausgleich erfolgen. Es sind die Nachteile kurzer
Pachtverträge hier ebenso zutage getreten wie später in Rom bei
der landwirtschaftlichen Pacht (S. 134). Der lange Pachtvertrag
wurde zum Teil dadurch ersetzt, daß dieselbe Pächtergesellschaft
immer wieder die Pacht erstand, — wenn sie nicht gestört wurde
(Plutarch, Alcibiades 5). Daß sich die Pachtoereine untereinander
zusammentaten, ist selbstverständlich, freilich wurden diese Abma
chungen oft durchbrochen. Von größerem Umfang waren in Athen
die Korporationen der Schiffer und Kaufleute. Erstere scheinen
manche Schiffsabgaben als Korporation an den Staat geleistet zu
haben an Stelle der Ableistung durch das einzelne Mitglied. Der-