Full text: Völkerrecht und Landesrecht

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destill. Alkohol pro 100 kg 100 Fres, (bisher 25 Fres.) 
Handschuhe „ 100 „ 2000 „ (bisher 7°/ 0 ad valorem 
i. e. circa 280 Fres.) 
Lederschuhe „ 100 ,, 1000 „ (bisher 90 Fres.) 
und so fort in ermüdender Absurdität! Zugleich mit diesem 
Popanz, der als Schreckbild hingestellt ist, verweigert Rumä 
nien die natürlichsten, fast selbstverständlichen Dinge, wie 
das Recht der Meistbegünstigung etc. Will dann der andere 
Compaciscent diese zollpolitischen Barricaden demoliren, so 
kann dies nur durch Concessionen von seiner Seite geschehen. 
So trifft es auch diesmal zu. Oesterreich-Ungarn soll und 
wird wahrscheinlich auch diesmal auf Tarifpositionen und 
Abmachungen in verschiedener Richtung verzichten, um von 
Rumänien schliesslich nur das zugestanden zu bekommen, 
was uns nach Recht und Billigkeit gebührt. Jede mehr 
oder weniger absurde Forderung, respective Verweige 
rung Rumäniens an uns bezweckt einfach den Anspruch 
auf die Gewährung irgend einer handelspolitischen Con 
cession unsererseits durchzuse^zen. Nur dann — gibt es vor — 
wenn wir ihm da und dort nachgeben, würde es diese oder 
jene (ohnedies nie durchführbare) Massregel unterlassen. 
Zur Führung der Vertragsunterhandlungen unter solchen 
Umständen wäre der Österreichischen Regierung ebensosehr 
die Entschlossenheit des Grossstaates, als den betheiligten 
Kreisen unserer Bevölkerung Bedächtigkeit und Ruhe zu 
wünschen. Jede Furchtäusserung unsererseits muss ja die 
andere Seite noch mehr ermuthigen in ihrer Methode, die 
weitestgehenden Ansprüche zu fingiren. 
Rumänien fordert von uns als wichtigste Zugeständ 
nisse, wenn anders es uns nicht sofort den Zollkrieg erklären 
soll, Aufhebung des gegenwärtig bestehenden Vieheinfuhr 
verbotes und Weitergewährung der bisher bestandenen Zoll 
freiheit rumänischen Getreides. Inwieweit diese Forderungen 
einer Verwirklichung zugeführt werden können, oder ob sie 
a limine abzuweisen sind, wollen wir im Folgenden sagen.
	        
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