Full text: Völkerrecht und Landesrecht

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die solche Pflicht zur Gesetzgebung statuiren!), ist auch dieser 
eine lex imperfecta?), immerhin aber ein Rechtssatz, dem gewiss 
nicht alle praktische Bedeutung wenigstens in politischer Be- 
ziehung abgeht. 
Ich habe absichtlich in der vorangehenden Erörterung die 
Frage ausser Acht gelassen, ob die Publikation der Verträge, 
deren Wortlaut eine Pflicht staatlicher Organe zu Handlung 
oder Unterlassung begründet, die entsprechende landesrechtliche 
Pflicht ins Leben ruft, Hinsichtlich ihrer bedarf es zunächst einer 
kurzen Untersuchung über den Inhalt des völkerrechtsgemässen 
Rechts überhaupt, zu der wir jetzt übergehen. 
1) S. oben S. 268£. 
2) Die Verbote der Gesetzgebung (s. S. 406 Note 3) sind indess im 
Bundesstaate leges perfectae insofern, als die Uebertretung durch die Glied- 
staaten Nichtigkeit des Gesetzes im Gefolge haben würde.
	        
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