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die solche Pflicht zur Gesetzgebung statuiren!), ist auch dieser
eine lex imperfecta?), immerhin aber ein Rechtssatz, dem gewiss
nicht alle praktische Bedeutung wenigstens in politischer Be-
ziehung abgeht.
Ich habe absichtlich in der vorangehenden Erörterung die
Frage ausser Acht gelassen, ob die Publikation der Verträge,
deren Wortlaut eine Pflicht staatlicher Organe zu Handlung
oder Unterlassung begründet, die entsprechende landesrechtliche
Pflicht ins Leben ruft, Hinsichtlich ihrer bedarf es zunächst einer
kurzen Untersuchung über den Inhalt des völkerrechtsgemässen
Rechts überhaupt, zu der wir jetzt übergehen.
1) S. oben S. 268£.
2) Die Verbote der Gesetzgebung (s. S. 406 Note 3) sind indess im
Bundesstaate leges perfectae insofern, als die Uebertretung durch die Glied-
staaten Nichtigkeit des Gesetzes im Gefolge haben würde.