Object: Die Entwicklung der Weißgerberei

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Auch Wind wurde hin und wieder zum Betrieb der Stampfmühlen 
wie der Mahlmühlen dienstbar gemacht x ). Die Rechtsstellung der 
Stampfe in allen diesen Fällen ist keine von der gewöhnlichen Eigen 
tums abweichende. 
Die weitaus häufigste Form des Betriebsmittels für größere 
Mühlen aber scheint das Wasser gewesen zu sein; in diesen Fällen 
kommt dann allerdings eine ganz bestimmt geartete rechtliche Ein 
fügung der Mühle zustande, und zwar nach zwei Richtungen hin; 
nämlich einmal ist es die örtliche Einfügung der Mühle in den Be 
sitzstand der angrenzenden Nachbarn, wobei besonders die Benützung 
und Regulierung des zum Betriebe nötigen Gewässers einen Eingriff 
in die Rechtssphäre der Angrenzer bedeutet, dann aber ist es der 
erhöhte strafrechtliche Schutz, welchen die Mühle als öffentliches ge 
meinsames Produktionsmittel genießt, indem z. B. sogar der Mühlweg 
unter einem besonderen Rechtsschutze sich befindet; „zu mül und stampf 
soll jedermanns guet sicher sein" ist so ein Rechtssatz, welcher diese 
letzteren Verhältnisse zum Ausdruck bringt. 
Diese letztere rechtliche Seite interessiert uns hier aber weniger 
als vielmehr eine Reihe ökonomischer Konsequenzen, welche sich aus 
dem ersten der beiden angedeuteten Punkte ergeben. 
Die Einfügung der Mühle mit ihrem territorial weit ausgreifen 
den Wasserbedarf in den mittelalterlichen Feudalstaat erzeugt nämlich 
für die Benützer oder Besitzer der Mühle ein Abhängigkeitsverhältnis, 
und dieses Abhängigkeitsverhältnis drückt sich schließlich aus als eine 
Un ehrlich keit auf Grund von Besitzverhältnissen 8 ). Um nur ein Beispiel 
anzuführen, die Unehrlichkeit der Müller wird aus solchen Verhältnissen 
hergeleitet. Nun findet sich aber keine Spur davon, daß die Gerber 
jemals unehrlich gewesen sind, letzteres ein Punkt, welcher um so mehr 
verwundern muß, als die Gerber auf Grund ihrer Rohmaterialien 
oft genug hart an den Abdecker streiften, dessen Unehrlichkeit tatsächlich 
noch bestand, als die der Müller nur noch im täglichen Sprachgebrauche 
vorhanden war. Wenn daher Stanislaus Bormans den engeren 
Zusammenschluß der Lütticher Gerber zu einem zunftartigen Gebilde 
aus dem Bedürfnisse einer gemeinsamen Mühle herleitet^), so ergibt 
sich daraus für uns der Schluß, daß diese Mühle nicht mit Wasser 
kraft betrieben worden sein kann, und für das ganze Gewerbe der 
Lohgerber sowohl wie der Sämischgerber müssen wir die Folgerung 
ziehen, daß sie zum Zerkleinern der Lohe und zum Walken der Felle 
entweder nur kleinere Handstampfen benutzten, oder daß ihre größeren 
i) Halle 1762, Bd. II, S. 362. 2 3 4 ) ©unser 1903, S. 303. 
3 ) Vgl. Stahl 1874, S. 105-158, Bef. 127ff.; Mummenhoff 1901, S. 54. 
4 ) Bormans 1863, S. 64, 56.
	        
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