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in den ökonomischen, sozialen, rechtlichen Verband des wirtschaftenden
Menschen zu untersuchen.
Wir haben gesehen, daß eine Reihe von Verrichtungen, zu deren
Durchführung im allgemeinen die aus zwei aufeinander gehenden Mühlsteinen
bestehende Mühle *) für nötig erachtet wird, von der Stampfe
besorgt werden kann; diese Erkenntnis ist wichtig deswegen, weil sehr
häufig die Vorstellung von der Mühle mit den Mühlsteinen und dem
Wasserrade einer ganzen Reihe von Konsequenzen als Unterlage dient,
zu welchen unter Umständen keine Berechtigung vorliegt.
So sagt Lamprecht: „Eine besondere Stellung in dem Gewerksleben
der fränkischen Zeit wie überhaupt des frühen Mittelalters nimmt
die Mühle ein. Jeder Franke wird im allgemeinen sein eigener Bäcker
und Maurer, sein eigener Stellmacher gewesen sein; zum Mahlen des
Kornes dagegen bedurfte es einer besonderen maschinenartigen Vorrichtung,
deren Herstellung bedeutende, nur gemeinsam erschwingbare
Kosten verursachte, und zu deren Erhaltung besondere rechtliche Bestimmungen
nötig erschienen" 2 ). Wir haben gesehen, daß kein Grund zu
einer solchen Verallgemeinerung vorliegt^). Es gab allerdings damals
Wassermühlen, welche dann mit einem besonderen öffentlich-rechtlichen
und sogar strafrechtlichen Schutze umgeben waren, aber sie waren keineswegs
die einzigen Möglichkeiten zum Mahlen des Getreides; die „müllstampfe",
von welcher schon oben die Rede war, zu welcher den Bauern
Holz geliefert wurde, war ohne Zweifel eine Vorrichtung zum Zerkleinern
des Getreides; auch im Bauplan von St. Gallen aus dem
Jahre 820 sind in drei kleinen Räumlichkeiten molae (Mühlen), pilae
(Stampfmühlen) und eine Fruchtdarre untergebracht Z. Es ergibt sich
eben, sobald der Ansdruck „Mühle" fällt, die Notwendigkeit, zu untersuchen,
ob hier eine Mahlmühle oder eine Stampfmühle vorliegt.
Aus der Ungenauigkeit unseres Sprachgebrauches, welcher unter
„Mühle" beides, Mahlmühlen und Stampfmühlen, gleichmäßig begreift,
aus der immer größer gewordenen Seltenheit der Stampfmühlen, wie
der Stampfen überhaupt, und aus dem Fehlen ökonomischer und technischer
Untersuchungen über diesen Gegenstand erklären sich und entschuldigen
sich Verwechslungen, wie die oben zitierte. Es hat die
Stampfe in den verschiedenen Formen ihrer Entwicklung im ganzen
Mittelalter unstreitig einen die Mahlmühle weit überragenden Raum
eingenommen; deshalb habe ich zur Vermeidung von Verwechslungen
und weiteren Ungenauigkeiten die im vorhergehenden vorgeschlagenen
-) Über ihre Herkunft siehe I. f. N. 1863, Bd. I, S. 408; PallaS 1777,
Bd. II, S. 24. 2 ) Lamprecht 1886, Bd. I, ©. 16.
8 ) Vgl. auch Jwantfchoff 1896, S. 25—26. 4 ) Keutgen 1803, S. 26.