Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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in  den  ökonomischen,  sozialen,  rechtlichen  Verband  des  wirtschaftenden
Menschen  zu  untersuchen.
Wir  haben  gesehen,  daß  eine  Reihe  von  Verrichtungen,  zu  deren
Durchführung  im  allgemeinen  die  aus  zwei  aufeinander  gehenden  Mühlsteinen ­
  bestehende  Mühle  *)  für  nötig  erachtet  wird,  von  der  Stampfe
besorgt  werden  kann;  diese  Erkenntnis  ist  wichtig  deswegen,  weil  sehr
häufig  die  Vorstellung  von  der  Mühle  mit  den  Mühlsteinen  und  dem
Wasserrade  einer  ganzen  Reihe  von  Konsequenzen  als  Unterlage  dient,
zu  welchen  unter  Umständen  keine  Berechtigung  vorliegt.
So  sagt  Lamprecht:  „Eine  besondere  Stellung  in  dem  Gewerksleben ­
  der  fränkischen  Zeit  wie  überhaupt  des  frühen  Mittelalters  nimmt
die  Mühle  ein.  Jeder  Franke  wird  im  allgemeinen  sein  eigener  Bäcker
und  Maurer,  sein  eigener  Stellmacher  gewesen  sein;  zum  Mahlen  des
Kornes  dagegen  bedurfte  es  einer  besonderen  maschinenartigen  Vorrichtung, ­
  deren  Herstellung  bedeutende,  nur  gemeinsam  erschwingbare
Kosten  verursachte,  und  zu  deren  Erhaltung  besondere  rechtliche  Bestimmungen ­
  nötig  erschienen" 2 ).  Wir  haben  gesehen,  daß  kein  Grund  zu
einer  solchen  Verallgemeinerung  vorliegt^).  Es  gab  allerdings  damals
Wassermühlen,  welche  dann  mit  einem  besonderen  öffentlich-rechtlichen
und  sogar  strafrechtlichen  Schutze  umgeben  waren,  aber  sie  waren  keineswegs ­
  die  einzigen  Möglichkeiten  zum  Mahlen  des  Getreides;  die  „müllstampfe", ­
  von  welcher  schon  oben  die  Rede  war,  zu  welcher  den  Bauern
Holz  geliefert  wurde,  war  ohne  Zweifel  eine  Vorrichtung  zum  Zerkleinern ­
  des  Getreides;  auch  im  Bauplan  von  St.  Gallen  aus  dem
Jahre  820  sind  in  drei  kleinen  Räumlichkeiten  molae  (Mühlen),  pilae
(Stampfmühlen)  und  eine  Fruchtdarre  untergebracht  Z.  Es  ergibt  sich
eben,  sobald  der  Ansdruck  „Mühle"  fällt,  die  Notwendigkeit,  zu  untersuchen, ­
  ob  hier  eine  Mahlmühle  oder  eine  Stampfmühle  vorliegt.
Aus  der  Ungenauigkeit  unseres  Sprachgebrauches,  welcher  unter
„Mühle"  beides,  Mahlmühlen  und  Stampfmühlen,  gleichmäßig  begreift,
aus  der  immer  größer  gewordenen  Seltenheit  der  Stampfmühlen,  wie
der  Stampfen  überhaupt,  und  aus  dem  Fehlen  ökonomischer  und  technischer ­
  Untersuchungen  über  diesen  Gegenstand  erklären  sich  und  entschuldigen ­
  sich  Verwechslungen,  wie  die  oben  zitierte.  Es  hat  die
Stampfe  in  den  verschiedenen  Formen  ihrer  Entwicklung  im  ganzen
Mittelalter  unstreitig  einen  die  Mahlmühle  weit  überragenden  Raum
eingenommen;  deshalb  habe  ich  zur  Vermeidung  von  Verwechslungen
und  weiteren  Ungenauigkeiten  die  im  vorhergehenden  vorgeschlagenen

-)  Über  ihre  Herkunft  siehe  I.  f.  N.  1863,  Bd.  I,  S.  408;  PallaS  1777,
Bd.  II,  S.  24.  2 )  Lamprecht  1886,  Bd.  I,  ©.  16.
8 )  Vgl.  auch  Jwantfchoff  1896,  S.  25—26.  4 )  Keutgen  1803,  S.  26.
            
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