Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Sechstes Buch. Zweites Kapitel. 
Noch stärker trug das Wirtschaftsleben mittelbar, durch 
seine sozialen Folgen, zur Zerstörung der alten Geschlechts— 
zusammenhänge bei. Indem seit dem 6. Jahrhundert immer 
zewaltiger der Unterschied zwischen agrarischem Reichtum und 
agrarischer Armut auftrat, mit dem schließlichen Ergebnis, daß 
in karlingischer Zeit Massen freier Leute in die Abhängigkeit 
der Grundherren, schließlich in halbe Unfreiheit gerieten, wurde 
naturgemäß der verwandtschaftliche Zusammenhang dieser minder 
Glücklichen gegenüber vollfrei bleibenden Mitgliedern ihres Ge— 
schlechts gelockert: die alten engen Beziehungen verwandtschaft— 
lichen Zusammenlebens schwächten sich ab, bis das Band des 
Beschlechtes schließlich völlig gesprengt ward. 
Das alles waren Vorgänge, die der fränkische Staat, der 
alte Feind der urgermanischen Geschlechterverfassung, zu ferneren 
Eingriffen benützte. Jetzt erst beginnt der Staat damit völlig 
über das Geschlecht zu triumphieren als Schützer der öffentlichen 
Interessen; jetzt erst naht er sich dem Individuum unvermittelt 
mit seinen Ansprüchen und Segnungen. Er beschränkt die 
Erbfähigkeit der Gesippten auf den fünften bis siebenten Grad: 
sind Erben dieser Grade nicht vorhanden, so fällt der Nachlaß 
als erbenlos an den Fiskus: jeder über den fünften bis siebenten 
Grad hinausreichende Geschlechtszusammenhang wird unter— 
bunden. Noch mehr: die Anteilsfähigkeit der Gesippten an 
Fehde und Wergeld wird auf den dritten und vierten Grad 
zurückgeschraubt; eine neue Verstümmelung der Geschlechts⸗ 
zusammenhänge ist die Folge. Ja, selbst darüber noch hinaus 
geht schon die karlingische Gesetzgebung: sie sucht neben der Aus— 
dehnung namentlich auch die Funktionen des Geschlechtsverbandes 
zu beseitigen. Die Gesamtvormundschaft des Geschlechts über 
seine Unmündigen ist ihr zuwider, die Eideshilfe der Geschlechts— 
genossen weiß sie teilweise mit Erfolg zu unterdrücken; selbst 
gegen die kernhafteste Einrichtung des alten Geschlechtsverbandes, 
gegen die Blutrache, wagt Karl der Große den Angriff. Freilich 
blieb das erfolglos nicht minder wie die umfangreiche Gesetz⸗ 
gebung der Kirche, die vergebens nicht bloß den germanischen 
Geschlechtsverband, sondern auch die deutschen Vorstellungen
	        
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