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Sechstes Buch. Zweites Kapitel.
Noch stärker trug das Wirtschaftsleben mittelbar, durch
seine sozialen Folgen, zur Zerstörung der alten Geschlechts—
zusammenhänge bei. Indem seit dem 6. Jahrhundert immer
zewaltiger der Unterschied zwischen agrarischem Reichtum und
agrarischer Armut auftrat, mit dem schließlichen Ergebnis, daß
in karlingischer Zeit Massen freier Leute in die Abhängigkeit
der Grundherren, schließlich in halbe Unfreiheit gerieten, wurde
naturgemäß der verwandtschaftliche Zusammenhang dieser minder
Glücklichen gegenüber vollfrei bleibenden Mitgliedern ihres Ge—
schlechts gelockert: die alten engen Beziehungen verwandtschaft—
lichen Zusammenlebens schwächten sich ab, bis das Band des
Beschlechtes schließlich völlig gesprengt ward.
Das alles waren Vorgänge, die der fränkische Staat, der
alte Feind der urgermanischen Geschlechterverfassung, zu ferneren
Eingriffen benützte. Jetzt erst beginnt der Staat damit völlig
über das Geschlecht zu triumphieren als Schützer der öffentlichen
Interessen; jetzt erst naht er sich dem Individuum unvermittelt
mit seinen Ansprüchen und Segnungen. Er beschränkt die
Erbfähigkeit der Gesippten auf den fünften bis siebenten Grad:
sind Erben dieser Grade nicht vorhanden, so fällt der Nachlaß
als erbenlos an den Fiskus: jeder über den fünften bis siebenten
Grad hinausreichende Geschlechtszusammenhang wird unter—
bunden. Noch mehr: die Anteilsfähigkeit der Gesippten an
Fehde und Wergeld wird auf den dritten und vierten Grad
zurückgeschraubt; eine neue Verstümmelung der Geschlechts⸗
zusammenhänge ist die Folge. Ja, selbst darüber noch hinaus
geht schon die karlingische Gesetzgebung: sie sucht neben der Aus—
dehnung namentlich auch die Funktionen des Geschlechtsverbandes
zu beseitigen. Die Gesamtvormundschaft des Geschlechts über
seine Unmündigen ist ihr zuwider, die Eideshilfe der Geschlechts—
genossen weiß sie teilweise mit Erfolg zu unterdrücken; selbst
gegen die kernhafteste Einrichtung des alten Geschlechtsverbandes,
gegen die Blutrache, wagt Karl der Große den Angriff. Freilich
blieb das erfolglos nicht minder wie die umfangreiche Gesetz⸗
gebung der Kirche, die vergebens nicht bloß den germanischen
Geschlechtsverband, sondern auch die deutschen Vorstellungen