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Neuntes Buch. Zweites Kapitel.
Konnten da die edlen Formen höfischer Dichtung und Kunst
erhalten bleiben? Die wunderbar ebenmäßige Tracht der guten
Stauferzeit machte allmählich aberwitzigen Modethorheiten Platz;
ein Zeitalter schamlos eng gespannter Kleidung begann, die Zeit
der ellenlangen Schnabelschuhe, der Schellen und Glocken, die
Zeit der männlichen und weiblichen Entblößung bis zum Gürtel
hinab, die Zeit der hundertfach gelappten, gefetzten, gefleckten
Tuche!. Auf litterarischem Gebiete aber machte die Dichtung
der Prosa Platz, und in der Poesie, soweit sie erhalten blieb,
siegte der Spruch. Zwar gab es noch edle Herren, die sich der
Dichtungen, namentlich des wiederauflebenden nationalen Helden—
sanges freuten, aber sie waren kaum je noch Mäcene. „Der
meister singen, gigen, sagen, daz hoert er gerne, unt git
in dar ümbe niht“ sagt der Unverzagte, ein Spruchdichter der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, von Rudolf von Habsburg.
Beschleunigt, wenn auch an sich nicht völlig motiviert ward
der jähe geistige Verfall durch äußere Gründe. Mit der Ver—
schmelzung der Ministerialen und edlen Herren im Rittertum
war die Führung des neuen Standes wenigstens auf geistigem
Gebiete immer mehr an die Ministerialen, die sozial tiefer
stehende Gruppe der Ritter, übergegangen. So ward das
Rittertum mehr, als vorteilhaft war, an die sozialen Schicksale
der Ministerialen gebunden. Nun werden wir aber sehen?, wie
die politische Bedeutung der Dienstmannen im Reichsdienst seit
dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts rasch abnahm,
um mit dem Ausgang der Staufer völlig zu schwinden. Und
auch die Entwickelung der fürstlichen Gewalt in den Territorien
war den Ministerialen nicht günstig. Die Fürsten konnten in
ihnen nicht freie Herren eignen Rechts erblicken: sie suchten
hier die ergebenen Lehnsleute des früheren, die gehorsamen
Amtmänner des späteren mittelalterlichen Landesstaats.
Gleichmäßig aber gingen Ministerialen und ursprünglich edle
Falke, Höfische Gesellschaft S. 167. Vgl. schon Hartmanns Gre—
dorius 8229.
2 VBgl. unten S. 276 ff.