Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Neuntes Buch. Zweites Kapitel. 
Konnten da die edlen Formen höfischer Dichtung und Kunst 
erhalten bleiben? Die wunderbar ebenmäßige Tracht der guten 
Stauferzeit machte allmählich aberwitzigen Modethorheiten Platz; 
ein Zeitalter schamlos eng gespannter Kleidung begann, die Zeit 
der ellenlangen Schnabelschuhe, der Schellen und Glocken, die 
Zeit der männlichen und weiblichen Entblößung bis zum Gürtel 
hinab, die Zeit der hundertfach gelappten, gefetzten, gefleckten 
Tuche!. Auf litterarischem Gebiete aber machte die Dichtung 
der Prosa Platz, und in der Poesie, soweit sie erhalten blieb, 
siegte der Spruch. Zwar gab es noch edle Herren, die sich der 
Dichtungen, namentlich des wiederauflebenden nationalen Helden— 
sanges freuten, aber sie waren kaum je noch Mäcene. „Der 
meister singen, gigen, sagen, daz hoert er gerne, unt git 
in dar ümbe niht“ sagt der Unverzagte, ein Spruchdichter der 
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, von Rudolf von Habsburg. 
Beschleunigt, wenn auch an sich nicht völlig motiviert ward 
der jähe geistige Verfall durch äußere Gründe. Mit der Ver— 
schmelzung der Ministerialen und edlen Herren im Rittertum 
war die Führung des neuen Standes wenigstens auf geistigem 
Gebiete immer mehr an die Ministerialen, die sozial tiefer 
stehende Gruppe der Ritter, übergegangen. So ward das 
Rittertum mehr, als vorteilhaft war, an die sozialen Schicksale 
der Ministerialen gebunden. Nun werden wir aber sehen?, wie 
die politische Bedeutung der Dienstmannen im Reichsdienst seit 
dem zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts rasch abnahm, 
um mit dem Ausgang der Staufer völlig zu schwinden. Und 
auch die Entwickelung der fürstlichen Gewalt in den Territorien 
war den Ministerialen nicht günstig. Die Fürsten konnten in 
ihnen nicht freie Herren eignen Rechts erblicken: sie suchten 
hier die ergebenen Lehnsleute des früheren, die gehorsamen 
Amtmänner des späteren mittelalterlichen Landesstaats. 
Gleichmäßig aber gingen Ministerialen und ursprünglich edle 
Falke, Höfische Gesellschaft S. 167. Vgl. schon Hartmanns Gre— 
dorius 8229. 
2 VBgl. unten S. 276 ff.
	        
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