336 Zehntes Buch. Zweites Kapitel.
weiteren Teilungen forterbten. Es war ein Leben, das sich
aufs engste an die natürlichen Bedingungen der Erzeugung und
der Verwandtschaft knüpfte; soweit es öffentliche Interessen
kannte, waren diese an das Geschlecht gebunden; die Einheit
ward hergestellt durch die absolute patriarchalische Gewalt des
jeweiligen Altesten. Eine Anderung trat erst dann ein, wenn
sich über den Geschlechtsverbänden der einzelnen Siedlungen von
irgend einem der führenden Häuser her fürstliche Gewalt ent—
wickelte. Das ist der Vorgang, der der slawischen Kultur, vor⸗
nehmlich der Polen und Cechen, seit etwa dem 10. Jahrhundert
eine abweichende Färbung zu geben beginnt. Indem die fürstliche
Gewalt sich über mehrere Verbände ausdehnt, beansprucht sie die
Verfügung über die bisher trennenden, nun als störend em—
pfundenen Grenzwälder; als Obcina, als res nullius öffnet
sie deren Dunkel der Rodung.
Diesen gewaltigen Bezirken — für Böhmen allein werden
sie auf 500 Geviertmeilen berechnet! — strömten nunmehr
jüngere Söhne der Familiendörfer, Abenteurer, schließlich auch
deutsche Siedler zu. Sie traten damit in den ersten Jahr⸗
hunderten durchaus in die Gewalt der Ältesten, sie wurden
fürstliche Hörige; neben den Altfreien der Geschlechtsdörfer
erwuchs ein zahlreicher Stand halbfreier Männer. Es war in
der Zeit, da sich den bevorzugten slawischen Ländern schon die
ersten Einflüsse wachsenden Verkehrs zu nahen begannen, so
namentlich den Oderländern und Böhmen; gleichzeitig erfolgte
im Lande selbst auf Grund nunmehr eintretender nationaler
Überschüsse im Ackerbau der vollendete Übergang zum eigensässigen
Handwerk.
Die Anfänge des Handels und der Industrie nahmen dabei
unter der Einwirkung der nun schon vorhandenen slawischen Fürsten⸗
gewalten die eigenartigsten Formen an. Städtegründungen im
deutschen Sinne erwiesen sich als unmöglich, dazu war die
Fürstengewalt nicht stetig genug entwickelt: sie vermochte keinen
dauernden Frieden zu wirken? die erste Lebensbedingung für
Peisker, Knechtschaft S. 32.