Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

336 Zehntes Buch. Zweites Kapitel. 
weiteren Teilungen forterbten. Es war ein Leben, das sich 
aufs engste an die natürlichen Bedingungen der Erzeugung und 
der Verwandtschaft knüpfte; soweit es öffentliche Interessen 
kannte, waren diese an das Geschlecht gebunden; die Einheit 
ward hergestellt durch die absolute patriarchalische Gewalt des 
jeweiligen Altesten. Eine Anderung trat erst dann ein, wenn 
sich über den Geschlechtsverbänden der einzelnen Siedlungen von 
irgend einem der führenden Häuser her fürstliche Gewalt ent— 
wickelte. Das ist der Vorgang, der der slawischen Kultur, vor⸗ 
nehmlich der Polen und Cechen, seit etwa dem 10. Jahrhundert 
eine abweichende Färbung zu geben beginnt. Indem die fürstliche 
Gewalt sich über mehrere Verbände ausdehnt, beansprucht sie die 
Verfügung über die bisher trennenden, nun als störend em— 
pfundenen Grenzwälder; als Obcina, als res nullius öffnet 
sie deren Dunkel der Rodung. 
Diesen gewaltigen Bezirken — für Böhmen allein werden 
sie auf 500 Geviertmeilen berechnet! — strömten nunmehr 
jüngere Söhne der Familiendörfer, Abenteurer, schließlich auch 
deutsche Siedler zu. Sie traten damit in den ersten Jahr⸗ 
hunderten durchaus in die Gewalt der Ältesten, sie wurden 
fürstliche Hörige; neben den Altfreien der Geschlechtsdörfer 
erwuchs ein zahlreicher Stand halbfreier Männer. Es war in 
der Zeit, da sich den bevorzugten slawischen Ländern schon die 
ersten Einflüsse wachsenden Verkehrs zu nahen begannen, so 
namentlich den Oderländern und Böhmen; gleichzeitig erfolgte 
im Lande selbst auf Grund nunmehr eintretender nationaler 
Überschüsse im Ackerbau der vollendete Übergang zum eigensässigen 
Handwerk. 
Die Anfänge des Handels und der Industrie nahmen dabei 
unter der Einwirkung der nun schon vorhandenen slawischen Fürsten⸗ 
gewalten die eigenartigsten Formen an. Städtegründungen im 
deutschen Sinne erwiesen sich als unmöglich, dazu war die 
Fürstengewalt nicht stetig genug entwickelt: sie vermochte keinen 
dauernden Frieden zu wirken? die erste Lebensbedingung für 
Peisker, Knechtschaft S. 32.
	        
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