Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

362 Dreizehntes Buch. Erstes Kapitel. 
den unter sich verbündeten Herren vom Adel, den geeinten Städten 
und den geeinten Fürsten geführt haben würde: nur Land— 
friedensbünde, ihrer Natur nach sozial gemischte Buünde für 
allgemeine Zwecke, sollten erlaubt sein. Und dementsprechend 
hat der Kaiser auch noch im Jahre 1370 Versuche zur Er⸗ 
neuerung des schwäbischen Landfriedens vom Jahre 1850 ge⸗ 
macht und in dem darauf folgenden Jahre einen westfälischen 
und einen thüringischen Landfrieden begründet. 
Es waren Alte einer vernünftigen Reichspolitik. Aber 
neben ihnen, sie weitaus überragend, drängte sich die Hauspolitik 
des Kaisers hervor. Sie hat schließlich die längst drohenden 
Bewitterwolken sozialer Kämpfe zur Entladung gebracht. 
Im Jahre 1870 bedurfte der Kaiser, in Sachen der Er— 
werbung Brandenburgs, eines süddeutschen Gegengewichts gegen 
die pfälzischen und bayerischen Wittelsbacher, die ihn von 
Brandenburg abdrängen wollten. Er fand es, indem er an 
der Entstehung eines nur Städte umfassenden Bundes in 
Schwaben mitwirkte und damit, gegen den Sinn der goldenen 
Bulle, einen Wunsch der schwäbischen Städte befriedigte, dessen 
früher schon einmal erreichter Ausführung er im Beginn seiner 
Regierung schroff und erfolgreich entgegengetreten war. Nun 
sollte dieser Bund freilich durch Einbeziehung nichtstädtischer 
Elemente zum Landfrieden erweitert werden; indes es krat ihm 
außer Städten nur noch der Graf von Helfenstein bei. Wohl 
aber bildeten sich alsbald rein adlige Gegenbünde, die Gesell⸗ 
schaft mit dem Schwerte, die Gesellschaft mit der Krone, im 
Jahre 18372 ein noch umfassenderer Verband des Adels zu Weißen⸗ 
horn gegen jedermann außer dem Kaiser, außer den bayerischen 
Wittelsbachern und außer dem Grafen von Württemberg. Und 
alsbald kam es zum Kampfe; am 7. April 1372 wurden die 
Städte bei Altheim, nördlich von Ulm, geschlagen. 
Der Kaiser, der jetzt Geld brauchte, um Summen, welche 
ihn die Erwerbung Brandenburgs gekostet hatte, zu zahlen, 
beutete darauf die Finanzkraft der Städte, mit denen er bisher 
gegangen war, in merkwürdiger Weise aus. Er wahrte jetzt an— 
scheinend seine Stellung als oberster Herr im Reiche; er verbot
	        
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