232 Zweiter Teil. Lande!. XI. Geldwesen und Kapitalismus.
Gangbarkeit, Beliebtheit, Teilbarkeit, Wertbeständigkeit auszeichneten, allen wohl bekannt
waren und sich in ihren einzelnen Stücken leicht vertreten konnten. Auf diese Weise
ist es zu erklären, daß auf höherer Kulturstufe gerade die Metalle und insonderheit
die Edelmetalle wegen ihrer chemisch-physikalischen Qualitäten (Widerstandsfähigkeit,
Aufbewahrbarkeit, Lomogenität, Teil- und Formbarkeit) und wegen ihrer ökonomischen
Vorzüge (relativ hoher Tauschwert, Gleichmäßigkeit der Wertverhältnisse) allgemein und
überall zum Geldstoff gewählt wurden. So haben durch Verkehrssitte und gesellschaft
liche Normsetzung die Edelmetalle im Laufe der volkswirtschaftlichen Entwickelung andere
Tauschgüter in ihrer Geldfunktion verdrängt und sind zum allbeherrschenden Tausch-
medium geworden. Als gesellschaftliches Darstellungsmittel des Wertes kann das Geld
kein bloßes Symbol oder Wertzeichen sein, sondern muß als Insttument wirtschaftlicher
Vertretung und Verständigung einen inneren, materiellen Gehalt, eine Wertsubstanz
enthalten, muß Wertträger sein. Das Geld ist eine Ware, aber unter den Waren
die marktgängigste, umsatzfähigste und kurrenteste. Die Sitte des Geldgebrauches setzt
den Bestand der verkehrswirtschaftlichen Organisation der Volkswirtschaft voraus?)
Trotzdem ist das Geld nicht an sich obrigkeitlicher Anordnung entsprungen, sondern
das Resultat der wirtschaftlichen Verkehrsbedürfnisse. Staat und Rechtsordnung
haben lediglich im Interesse des Verkehrslebens einer vollendeten Tatsache den Stempel
des gesetzlichen Zwanges aufgedrückt, die Lerstellung des Geldes in die Lände der
Obrigkeit gelegt und die legitimierten Geldstücke zum Zwecke der Rechtssicherheit in
Amlauf gesetzt. Für den wirtschaftlichen Verkehr ist aber die staatliche Ordnung des
Geldwesens von ausschlaggebender Wichtigkeit.
Die Leistungen des Geldes für das Wirtschaftsleben sind dreierlei Art. Das
Geld dient zunächst als allgemeines Tausch- und Amlaufsmittel, indem im
wirtschaftlichen Verkehr Ware gegen Geld und Geld gegen Ware umgesetzt wird. In
allen Fällen, in denen es dem Empfänger nicht um den stofflichen Gehalt der Güter
und den unmittelbaren Gebrauchswert zu tun ist, wird das Geld als allgemeines
Tauschmedium angenommen, da man dafür alle anderen Güter eintauschen kann. Da
das Geld in dieser Funktion nicht auf die örtliche und zeitliche Gegenwart beschränkt
ist, so vermittelt es auch die Äberttagung von Tauschwerten in Zeit und Raum. Es
wird daher zu einem Mittel der intertemporalen Wertaufbewahrung und zum Medium
des interlokalen Werttransportes. Infolgedessen dient es zugleich zur Ansammlung
und Erhaltung von Privatkapitalien, zur leihweisen Überlassung von Vermögen und
Vermögensteilen und wird zum hauptsächlichsten Vermittler und Träger des Kapital
verkehrs. Sodann aber besteht die Verrichtung des Geldes in der Verständigung und
in der Vergleichung bei der Preisbildung. Das Geld ist Mittel der vergleichenden
Preisfixierung, es ist allgemeines Wert- und Preismaß. In dieser Eigenschaft
ist es Maßstab des Wertes, weil es dazu benutzt wird, die Tauschwerte zu vergleichen
und auf ein meßbares Niveau zurückzuführen. Ebenso wird es verwendet zur Ver
gleichung der Preise, weil in der Verkehrswirtschaft die Preise aller Dinge in Geld
ausgedrückt werden. Endlich ist das Geld gesetzliches Zahlungsmittel oder
Währung und bedarf als solches der gesetzlichen Ordnung im Interesse der Sicherheit
der Verkehrsbeziehungen. In allen Fällen der Zahlungsverbindlichkeit hat der Zahlungs-
pflichttge oder Schuldner das Recht, den Zahlungsberechtigten oder Gläubiger zu
zwingen, das gesetzlich als Geld anerkannte Tauschgut zwangsweise als Solutionsmittel
der Verbindlichkeiten oder Schuld anzunehmen. Daher verbindet sich mit dem
Begriffe des Geldes als gesetzliches Zahlungsmittel der Begriff des Zwangskurses.
) Über das Geld bei den Naturvölkern s. den Aufsatz von Karl Bücher S. ,90—