Contents: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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für Baumwolle um 8 ! / 2 %, für Flachs um 12 % und für Wolle 
um I8V4 % zu erhöhen sind, können die Garnnummern be 
rechnet werden. Dabei sind entweder die im C. 06, Nr. 2979 an 
geführten Angaben zur Richtschnur zu nehmen oder aber 
müssen die Garnnummern direkt nach dem Gewicht der 
Strähnen des auf genannte Weise getrockneten Garns berechnet 
werden, unter Benutzung der nachstehenden Tabelle: 
Dem Gewichte einer Strähne von 120 Yards getrockneten 
Baumwollengarns 
von 1,571 g entspricht Nr. 38 (englischer Bezeichnung) 
„ 0,995 „ „ „ 60 „ 
„ 0,747 „ „ „ 80 
Dem getrockneten Flachsgarn von 2,314 g entspricht 
Nr. 70 (der englischen Bezeichnung für Flachs). Dem ge 
trockneten Wollgarn von 1,628 g entspricht Nr. 57 (metrischen 
Systems) (C. 07, Nr. 21 832). 
Anmerkung. Siehe die gemeinsamen An 
merkungen zu den Artikeln 183—209 unter dem 
Artikel 209. 
184. Garn aus den in den Punkten 2 und 3 des Art. 179 
genannten Spinnstoffen, nicht gezwirnt: 
1. bis zu Nr. 70 (englisch) einschl., für das 
Pud 
2. über Nr. 70 (englisch), für das Pud . . . 
Anmerkung. Das in diesem Artikel (184) 
bezeichnete Garn wird, wenn es gezwirnt ist, 
nach den Punkten 5 und 6 des Art. 183 verzollt. 
Aus Hanfgespinst angefertigte, mit Talg getränkte 
Packung für Stopfbüchsen — nach Art. 184 (C. 96, 
Nr. 12 608). 
Das Verfahren für die Bestimmung der 
Nummern von Garnen — s. Art. 183 (C. 06, 
Nr. 2979). 
Ueber den normalen Feuchtigkeitsgehalt des 
G a r n e s — s. Art. 183 (C. 07, Nr. 21 832). 
Anmerkung. Siehe die gemeinsamen An 
merkungen zu den Artikeln 183—209 unter dem 
Artikel 209. 
185. J ) Seide, gedreht und gesponnen: 
1. gedreht oder gezwirnt (Organsin oder Kette, 
Trame oder Einschlag) aus Rohseide (Grege): 
1 ) Diese Fassung des Art. 185 im allgemeinen Tarif vom 
Jahre 1903 ist erst seit dem 4. Januar 1908 durch das Aller 
höchst bestätigte Gesetz vom 30. Dezember 1907 in Kraft 
getreten. 
9,50 R 
13 — R
	        
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