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für Baumwolle um 8 ! / 2 %, für Flachs um 12 % und für Wolle
um I8V4 % zu erhöhen sind, können die Garnnummern be
rechnet werden. Dabei sind entweder die im C. 06, Nr. 2979 an
geführten Angaben zur Richtschnur zu nehmen oder aber
müssen die Garnnummern direkt nach dem Gewicht der
Strähnen des auf genannte Weise getrockneten Garns berechnet
werden, unter Benutzung der nachstehenden Tabelle:
Dem Gewichte einer Strähne von 120 Yards getrockneten
Baumwollengarns
von 1,571 g entspricht Nr. 38 (englischer Bezeichnung)
„ 0,995 „ „ „ 60 „
„ 0,747 „ „ „ 80
Dem getrockneten Flachsgarn von 2,314 g entspricht
Nr. 70 (der englischen Bezeichnung für Flachs). Dem ge
trockneten Wollgarn von 1,628 g entspricht Nr. 57 (metrischen
Systems) (C. 07, Nr. 21 832).
Anmerkung. Siehe die gemeinsamen An
merkungen zu den Artikeln 183—209 unter dem
Artikel 209.
184. Garn aus den in den Punkten 2 und 3 des Art. 179
genannten Spinnstoffen, nicht gezwirnt:
1. bis zu Nr. 70 (englisch) einschl., für das
Pud
2. über Nr. 70 (englisch), für das Pud . . .
Anmerkung. Das in diesem Artikel (184)
bezeichnete Garn wird, wenn es gezwirnt ist,
nach den Punkten 5 und 6 des Art. 183 verzollt.
Aus Hanfgespinst angefertigte, mit Talg getränkte
Packung für Stopfbüchsen — nach Art. 184 (C. 96,
Nr. 12 608).
Das Verfahren für die Bestimmung der
Nummern von Garnen — s. Art. 183 (C. 06,
Nr. 2979).
Ueber den normalen Feuchtigkeitsgehalt des
G a r n e s — s. Art. 183 (C. 07, Nr. 21 832).
Anmerkung. Siehe die gemeinsamen An
merkungen zu den Artikeln 183—209 unter dem
Artikel 209.
185. J ) Seide, gedreht und gesponnen:
1. gedreht oder gezwirnt (Organsin oder Kette,
Trame oder Einschlag) aus Rohseide (Grege):
1 ) Diese Fassung des Art. 185 im allgemeinen Tarif vom
Jahre 1903 ist erst seit dem 4. Januar 1908 durch das Aller
höchst bestätigte Gesetz vom 30. Dezember 1907 in Kraft
getreten.
9,50 R
13 — R