334 Fünfzehntes Buch. Zweites Kapitel.
Das alles nun, die revolutionären Bewegungen unter dem
Adel wie der Zug Sickingens, hatte sich vereinigt, ohne daß
das Reichsregiment imstande gewesen war, einzugreifen:
woher hätte es hierzu die Mittel nehmen sollen? Erst am
8. Oktober 1822 erklärte es, nach vorhergegangenem Mandat,
Sickingen in die Reichsacht; Erzherzog Ferdinand selbst verlas
die Erklärung öffentlich und zerriß deren Urkunde nach altem
Brauche.
Allein was konnten diese Formalien helfen? Längst war
die Vollstreckung der Acht von einzelnen Fürsten in die Hand
genommen worden. Richard von Greifenclau hatte den Kur—
fürsten von der Pfalz und den Landgrafen von Hessen zu Hilfe
gerufen; diese waren herbeigeeilt und begannen nun den Kampf
gegen Sickingen und seine Helfer. Schon im Herbst 1522
brachen sie einige Burgen; zum Vernichtungskriege zogen sie
im Frühjahr 1528 aus. Sickingen wurde in seiner Hauptfeste
Landstuhl eingeschlossen; früh zeigte sich, daß die Burg gegen
die fürstliche Artillerie nicht zu halten war; Sickingen selbst
ward schwer verwundet. Dem Tode geweiht lag er in einem
tiefen Gewölbe seiner Burg; es blieb ihm nichts übrig, als
sich zu ergeben. Am 7. Mai zogen die Fürsten auf Landstuhl
ein; sie fanden Sickingen noch am Leben; in Gegenwart des
Pfalzgrafen, seines Lehnsherrn, versuchte er sich, alter Pflichten
gedenk, nochmals aufzurichten. Kurz darauf ist er. 42 Jahre
alt, verschieden.
Bald nach Sickingen, im Spätsommer 1828, starb Hutten.
Schon länger war er aus den Schlössern des mitteldeutschen
Adels entflohen; unstet und flüchtig, zum Tode siech, durch—
schweifte er Süddeutschland, bis Zwingli dem müden Manne
auf der Insel Ufnau im Züricher See eine Stätte bot. Aber
auch hier, mit dem Tode ringend, blieb er seiner Sache getreu.
Sein Testament war eine fürsten- und klerusfeindliche Schrift
In Tyrannos, die Eobanus Hessus nach seinem Tode nicht zu
veröffentlichen wagte; sein Nachlaß bestand in nichts, als seiner
Feder; „kein Buch, kein Hausrat mehr war ihm zu eigen.“