Wirtschaftliche und soziale Wandlungen vom 14. zum 16. Jahrh. 78
des Eintritts in die Bürgerschaft und damit Demokratisierung
der Gemeinde: vor allem aber wirkliche Souveränetät dieser
Gemeinde, und Beibehaltung des Rates nur im Sinne eines
Vollstreckungsorgans gemeindlicher Gesetze.
Das sind die Punkte, die mehr oder minder deutlich in
den Streitigkeiten zwischen Gemeinde, Zünften und Rat her—
vortreten, die wir im zweiten und dritten Jahrzehnt des
15. Jahrhunderts in Lübeck, Wismar, Rostock, Hamburg,
Magdeburg, Bautzen, Görlitz, Breslau und vielen böhmischen
Städten verfolgen können; sie liegen auch den Auflehnungen
derselben Zeit in Erfurt, Bamberg, Achen, Köln, Mainz,
Speyer, Straßburg und Konstanz zu Grunde. Erreicht wurde
freilich volle Klarheit weder damals, noch in den massenhaften
Aufständen, die sich von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis
zum Beginn der Reformation hinziehen; nur in wenigen
Städten ist es zu einem Ausgleich der entgegenstehenden Forde—
rungen gekommen. So vor allem in Straßburg. Hier wurde
in der That eine weitgehende Isopolitie der verschiedenen, schon
völlig auf dem Boden der Geldwirtschaft stehenden Bevölkerungs⸗
klassen verwirklicht: es entstand ein Rechtsstaat, verwaltet durch
eine gut ausgebildete Büreaukratie, gefördert durch eine doppelte
Volksvertretung, kontrolliert durch die öffentliche Meinung und
oberste, außerhalb der Verwaltung stehende Instanzen, ein
Staat, den Erasmus rühmend eine monarchia absque tyran-
nide, aristocratia sine factionibus, democratia sine tumultu
nennen konnte.
In den meisten Städten dagegen blieben die Schwierig—
keiten der Lage ungestört und wuchsen. Wuchsen um so mehr,
je mehr das Proletariat und die fluktuierende Bevölkerung zu—
nahm. Auf dem Reichstag zu Frankfurt im Jahre 1897 waren
500 Briefträger oder Boten mit Büchsen, 600 Pfeifer, Gaukler
und sonstige Fahrende, endlich 797 Dirnen zugelaufen; im
15. Jahrhundert hören wir von noch größeren Ziffern der
Verlorenen und Unsteten; namentlich Pilger, Bresthafte und
Bettler vermehrten sich ins Unendliche. In Hamburg galten
in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts 200/0 der Ein—