20 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
Marktes oder der ihm nächstgelegenen Straßen, eine amtliche Warenschau, Preissetzung
und andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organisation des Absatzes,
welche die Innung selbst nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art
Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog
und seinen Erwerb erleichterte. Die städtische, später die territoriale und staatliche
Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftwesens suchen, die Oberleitung im Interesse
der Gesamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren
Absatz zu sichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk selb—
ständig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbsmeister
als Lehrling gelernt, wenn er dann gewisse Jahre Geselle gewesen, gewandert war, ein
Meisterstück gemacht hatte. Da der Meister zugleich nur Lehrlinge und Gefsellen seines
Handwerks und stets nur in beschränkter Zahl halten durfte, so war damit erreicht, daß
Meister und Gehülfen sich als eine gemeinsame Klasse fühlten, daß die arbeitenden
Besellen mit der Aussicht auf die Meisterschaft nicht eigentlich zu einem besonderen
Lohnarbeiterstand wurden, daß nur kleine Geschäfte mit Meistern an ihrer Spitze be—
standen, die mehr technische Arbeiter als Kapitalbesitzer und Kaufleute waren. Durch
zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des Land—
hdandwerks, durch oft jahrelange Einschränkung der Zulassung zum Meisterwerden oder
gar durch eine geschlossene Meisterzahl wurde vollends der Nahrungsstand der Meister
gesichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt.
Die Erhaltung der kleinen Geschäfte mit höchstens 128 Gehülfen lag in der
Natur der damaligen Werkstatttechnik, in dem mäßigen Kapital jener Tage, in der
Ratur des Kundenabsatzes; aber andere Faktoren wirkten mit: so das Verbot, daß
kaufmännische Kräfte an die Spitze träten, daß ein Meister zwei Läden oder Werkstätten
habe, die Produkte der Mitmeister aufkaufe, mit dem Rohstoff spekuliere; so die Be—
grenzung der Lehrlings- und Gesellenzahl, das Verbot der Frauenarbeit, die wöchentliche
Maximalgrenze für die Produktion.
So lange diese gesamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit
im ganzen angemessen waren, haben sie die Ehre, die Ausbildung, den Wohlstand der
Handwerker gefördert. Seit dem 16. und 17. Jahrhundert, seit die interlokale Arbeits—
teilung und der Fernabsatz da und dort begann, war an einzelnen Stellen diese alte
Handwerksverfassung bedroht und überlebt; für den weitaus größeren Teil Europas
aber blieb bis gegen 1850, ja 1870 der lokale gewerbliche Kundenmarkt die Hauptsache,
und konnte daher das Handwerk zunehmen. Auch die Gewerbefreiheit hat, wo sie vor
1860 eingeführt wurde, wohl ein Landhandwerk geschaffen, aber das Stadthandwerk nicht
befeitigt. Für viele Teile Deutschlands liegt die Entstehung und die Blüte des Hand—
werks sogar erst in der Zeit von 1700 - 1870, der steigende Wohlstand zeigte sich bis
1860 in Deutschland vielfach in einer Zunahme der Handwerksmeister und ihrer
Gesellen. Man kann ziemlich sicher schätzen, daß im heutigen Deutschland 1816 eiwa
O,s Mill., 1861 1 Mill., 1895 1,3 Mill. Handwerksmeister vorhanden waren. Nach
sehr wahrscheinlichen Berechnungen kamen auf 1000 Einwohner in Preußen und
Deutschland:
Handwerksmeister Meister und Gehülfen
24,0 30,8
28,3 59,0
2617 56,9.
Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner:
in Städten mit
Gebieten
solchen —
über 100 000 Einwohnern.
20- 100 000 ⸗
100 - 150
25—50
pro Geviertkilometer
Meister Meister u. Gehülfen
13,4 46
27,0 83
37,6 68
22,6 34