Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 641 
sollte, die „Possession und Sequestration“ Pommerns sowie 
Stralsunds und Wismars bis zu einem künftigen Frieden 
erhielt; im übrigen sollte er neutral in dem Sinne bleiben, 
daß er den Schweden nicht gestatte, in Pommern und von 
Pommern aus Krieg zu führen: und bekam für den Fall, daß 
diese Neutralität angegriffen würde, das Versprechen, daß die 
Koalition ihm helfen werde. Dabei war Preußen allerdings 
noch an die Mitarbeit des Gottorper Herzogs gebunden; aber 
schon spielte es in diesen Verhandlungen die erste Rolle; und 
wer wollte sagen, daß es sich in ihnen nur noch um die Holstein 
und Preußen gemeinsamen Interessen und gar etwa noch um 
eine bloße Neutralitätsaktion gehandelt habe? 
Freilich, indem sich das Schwergewicht solcher Betrachtungen 
geltend machte; indem weiterhin die Holsteiner durch die Er— 
oberung Tönningens seitens der Dänen im Februar 1714 noch 
ohnmächtiger wurden als bisher; indem es endlich nach vollem 
Abschlusse des spanischen Erbfolgekrieges keineswegs aus— 
geschlossen erschien, daß sich nun auch der Kaiser und die 
Seemächte in die nordischen Händel stärker einmischen würden: 
vermochte man sich in Berlin doch nicht in der bisherigen, 
durch den Begriff der Neutralität gedeckten Selbständigkeit zu 
halten; und indem man so Anlehnung suchte — fand man sie 
schließlich nicht mehr auf der Gottorper, sondern fast auf der 
Gegenseite, bei Rußland. Es ist ein Spiel, das an die 
Windungen jener Politik erinnert, die dem Großen Kurfürsten 
schließlich ein souveränes Preußen eingebracht hatten; noch 
immer war das Haus Brandenburg nicht stark genug, um in 
Norddeutschland, ja auch nur im Osten stracken Laufes zu 
zrößeren Zielen zu gelangen. Am 12. Juni 1714 vertrugen 
sich also Rußland und Preußen insgeheim dahin, daß Preußen 
dem Zaren die Erwerbung von Ingermanland, Karelien und 
Esthland gewährleistete: wogegen der Zar sich zum Kriege 
gegen Schweden verpflichtete bis auf die Zeit, da Preußen 
der künftige Besitz von Stettin und Vommern bis zur Veene 
gesichert sein werde. 
Von diesem Vertrage aus aber bahnte sich überraschend
	        
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