200 Zweiter Teil. Handel. VIII. Der Wettbewerb im Handel rc.
5. Die Firmenverschleierung wiederum besteht darin, daß der illoyale
Geschäftsmann zwischen dem Namen seiner eigenen Firma und demjenigen seines
Konkurrenten eine Konfusion hervorruft, so daß eine Verwechselung beider
Etablissements stattfindet.
Ein Kaufmann in Mainz versendet das Wasser der Salzquelle zu Kronthal im
Taunus als „Apollinarisbrunnen" und bewirkte dadurch eine Verwechselung mit der
Aktiengesellschaft „Apollinarisbrunnen, vormals Kreuzberg" zu Remagen. Auf den
Krügen, Zinnkapseln, Korken und Etiketten brachte er sogar eine dem angemeldeten
Warenzeichen der letzteren nachgebildete Marke an. — In Berlin machen einem
Kleiderhändler, der sein Geschäft „Zum Pascha" nannte, nacheinander Geschäfte mit
der Bezeichnung „Zum Kleiderpascha" und „Zum feinen Kleiderpascha" Konkurrenz.
— In einer französischen Stadt betreibt ein Restaurateur ein gutgehendes Restaurant
unter dem Namen „Aux Gourmets“; in seiner Nähe eröffnet ein Konkurrent ein
Geschäft unter dem Schilde „Aux drais Gourmets“. — In einer Straße von Paris,
in der bereits ein „Cafd des dames“ existiert, eröffnet ein Konkurrent ein
„Nouveau cafd des dames“.
Vielbesprochen sind die Prozesse, die die weltbekannte Bleistiftfirma A. W. Faber
in Stein gegen verschiedene Konkurrenten wegen Namensmißbrauchs geführt hat.
Die letzteren hatten eine wahre Jagd auf Personen, die den Namen „Faber" trugen,
angestellt und sich mit ihnen jeweilig assoziiert, einzig, um ihren Namen verwenden
und auf diese Weise der Originalfirma die Kundschaft abspenstig machen zu können.
— Ein ähnliches Vorkommnis hat im Jahre 1892 in der Klagesache des Champagner
hauses Louis Roederer in Rheims gegen Mercier L Co. in Epernay gespielt.
Letztere hatte einen Zeitungsausträger in Straßburg, namens Charles Roederer,
aufgetrieben, von ihm sich das Recht, seines Namens sich bedienen zu dürfen, notariell
übertragen lassen, ihm eine Wohnung in Rheims gemietet und verkauften Cham
pagner mit der Marke „Charles Roederer, Rheims".
6. Auf derselben Linie bewegt sich der Versuch, die Bezeichnungen, mit denen
im Verkehr die Waren zur Unterscheidung von anderen versehen werden, dazu zu
benutzen, um eine Verwechselung der Produkte herbeizuführen. Solche
Warenbenennungen sind der Name, die Marke, die Herkunftsbezeichnung.
Professor Jäger und Pfarrer Kneipp haben wiederholt gegen Konkurrenz
produkte mit der Bezeichnung „System Jäger", „System Kneipp" protestiert. — Die
Höchster Farbwerke bringen seit einiger Zeit Migränintabletten in den Handel, vor
deren Nachahmung sie bereits öffentlich haben warnen müssen. — Apotheker Dörings
Eulenseife wurde durch eine minderwertige Adlerseife in die Enge getrieben. —
Modegeschäfte, vielfach auch Hutmachereien, nähen in Damenhüte Kopffutter ein, das
den Namen von imitierten Pariser Firmen aufweist. — Eine Strumpfwarenfabrik
in Chemnitz legte den unter dem Namen „Estremadura" geführten Fabrikaten ein
Kärtchen mit aufgewickeltem Garn bei, auf diese Weise den Käufern gleich das
Stopfgarn anbietend. Die Kärtchen trugen den Namen „Hauschildsche Estremadura"
und erweckten die unberechtigte Annahme, daß die Strümpfe ebenfalls aus Hau-
fchildfchem Garn gefertigt waren.
Sehr üppige Schößlinge treibt dieses Verfahren durch falsche Bezeichnung eines
Produktes mit Rücksicht auf seine lokale Herkunft. Es ist unter Fabrikanten und
Kaufleuten eine beliebte Sitte, Waren fälschlicherweise mit dem Namen einer Gegend,
deren Erzeugnisse sich eines besonderen Rufes erfreuen, zu bezeichnen, auch wenn sie
gar nicht aus jenen Gegenden stammen. So namentlich im Handel mit Tabak und
mit Wein. Indes auch zahlreiche Genußmittel, wie Liköre, Tee, Schokoladen, Luxus
artikel, Parfümerien, Seifen, selbst Gegenstände des täglichen Gebrauches, wie Butter,
Honig, Nudeln, Zahnbürsten, kommen in den Handel mit ganz anderen Herkunfts-