Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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IV.  Buch.  Nachträge.

Steuer  4000  Mark,  um  sich  bei  höherem  Einkommen  für  jede  Stufe  von
je  5000  Mark  um  200  Mark  zu  erhöhen;  denn  von  100001  Mark  ab
werden  die  4%  immer  von  bent  Mindestbetrag  der  Stufe  erhoben.
Was  die  Veranlagung  der  Steuer  anlangt,  so  bestehen  Voreinschätzungs-,
Veranlagungs-  und  Berufungscommissionen  für  die  Veranlagungs-  resp.  die
Regierungsbezirke;  die  höchste  Instanz  bildet  der  Oberverwaltungsgerichtshof
in  Berlin.  Bezüglich  der  kleinen  Einkommen  müssen  von  seiten  der  Gemeindevorstände ­
  Nachweisungen  gegeben  werden,  während  die  mehr  als  3000  Mark
Reineinkommen  Beziehenden  selbst  Erklärungen  über  ihre  Einkünfte  und  über
diejenigen  ihrer  im  nämlichen  Haushalte  mit  ihnen  lebenden  Angehörigen  abzugeben ­
  haben.
Diese  gesetzlichen  Bestimmungen  entsprechen  offenbar  den  im  vorigen
Kapitel  bezüglich  einer  rationellen  Einkommensteuer  aufgestellten  Erfordernissen.
Die  niedern  Stufen  sind  nur  in  einer  bis  zu  der  untersten,  welche  die  Einkommen ­
  von  900—1050  Mark  umfaßt,  sich  stark  entwickelnden  Degression
herangezogen,  die  höchsten  Stufen  gewiß  nicht  übermäßig  belastet.  Man  hat
sich  eben  vor  Augen  gehalten,  daß  die  Steuer  für  die  kleinen,  durch  die  im
Deutschen  Reiche  so  beträchtlich  hohen  Zölle  und  Verbrauchsabgaben  schon
stark  belasteten  Leute  besonders  drückend  werden  könnte,  und  dieselben  demnach
mir  zu  verhältnißmäßig  geringen  Leistungen  herbeigezogen.  Trotzdem  ist  in
Wirklichkeit  diese  Steuer  zweifellos  höchst  ungleich  vertheilt  und  trifft  die
mittlern  und  kleinern  Existenzen  viel  härter  als  die  Reichen,  welche  nicht  aufrichtig ­
  sein  wollen.
Große  Einkommen  lassen  sich  vielfach  nicht  einmal  annähernd  bemessen.
Sie  sind  so  bedeutend,  daß  sie  mehr  liefern,  als  zu  einem  eleganten  und
behäbigen  Leben,  wie  es  die  Hähern  Klaffen  gewöhnlich  führen,  erforderlich
ist,  und  die  eigentlichen  Luxusausgaben  der  wirklich  reichen  Letlte-  lassen  sich
nur  sehr  schwer  überwachen.  Wer  kann  z.  B.  die  Kosten  einer  ins  Ausland
unternommenen  Reise  controlliren?  Wer  weiß,  ob  der  Betreffende  Tischwein
oder  Champagner  trinkt,  Kunstsachen  einkauft  oder  nicht?  Und  wer  will  erst
bestimmen,  wieviel  der  reiche  Mann  verspielt,  oder  gar  feststellen,  was  für  verbotene ­
  Liaisons  ausgegeben  wird?
Die  Personal-Einkommensteuer  ist  daher  überall  in  höherem  oder  geringerem ­
  Grade  nicht  das,  was  sie  ihrer  Idee  nach  sein  sollte,  sondern  eine
höchst  ungleich  wirkende  Steuer,  die  um  so  bedenklicher  wirkt,  als  sie  von
allen  Steuern  verhältnißmäßig  am  leichtesten  erhöht  werden  kann  und  man,
weil  das  Ergebniß  wegen  der  Unaufrichtigkeit  vieler  Steuerzahler  nur  zu  oft
hinter  der  Erwartung  zurückbleibt,  häufig  zu  einer  Erhöhung  derselben  schreitet;
und  das  hat  dann  zur  Folge,  daß  die  ehrlichen  Steuerzahler  für  die  geglückten ­
  Schliche  der  trnehrlichen  büßen  müssen.
            
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