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III. Buch. Die Vertheilung der Güter.
auch in der Weise vorkommt, daß er ihnen nicht nach seinem freien Belieben
gewisse Gratifikationen gewährt, sondern auf Grund der Einsicht in die Büchel
einen Antheil am Geschäftsgewinn rechtlich zusichert und demnach eine Form
der cooperatiden Production bethätigt, mit der wir uns im 11. Kapitel diesem
III. Buches näher beschäftigen werden. Von einem auf den Vorschriften der
Gerechtigkeit beruhenden Ansprüche auf einen solchen Antheil kann aber nicht
die Rede sein.
Wie die Verhältnisse nun einmal liegen, ist es also sehr erklärlich, baß
sich auch auf katholischer Seite sehr gewichtige Stimmen gegen eine staatliche
Einmischung in die Lohnverhältnisse ausgesprochen haben. Wir wollen w
dieser Hinsicht nur auf den Namen eines Mannes hinweisen, der wegen der
Tiefe seines Wissens und der Eorrectheit seiner theologischen Anschauungen
weit über die Grenzen seines Vaterlandes hinaus iu hohem Ansehen steht-
Msgr. Freppel, der vor wenigen Jahren verewigte Bischof von Angers,
mit voller Entschiedenheit dem Staate das Recht zur Festsetzung eines Lohn-
minimums ab und machte nur für einige außerordentliche Fälle, in welchen
es die Nothwendigkeit durchaus erfordert, eine Ausnahme*.
Vor allem sind aber die Lehren von höchster Wichtigkeit, welche die
Encyklika Rerum novarum Papst Leos XIII. vom 17. Mai 1891 der ka
tholischen Welt auch bezüglich des Lohnes der Arbeiter verkündet hat.
heißt daselbst: ,Damit sich aber die Staatsgewalt in solchen Fragen nicht in
ungehöriger Weise einmische, erscheint es in Anbetracht der Verschiedenheit der
zeitlichen und der örtlichen Verhältnisse durchaus rathsam, jene Fragen oor
die Ausschüsse 1 2 zu bringen oder einen andern Weg zur Vertretung der Inter
essen der Arbeiter einzuschlagen, je nach Erforderniß unter Mitwirkung nn
Leitung der Behörden?
Wenn aber noch ein Zweifel darüber hätte bestehen sönnen, wie da
glorreiche Oberhaupt der katholischen Kirche, welches diese Encyklika erließ-
über die Frage der staatlichen Festsetzung eines Minimallohnes denkt, so muß f
derselbe durch eine spätere Verlautbarung des Papstes als beseitigt erscheinen-
Leo XIII. sprach sich nämlich am 19. September 1891 in einer Rede 9 f
1 E. Cornut, Msgr. Freppel : La question
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2 Von denen in der Encyklika später mit folgenden Worten die Rede ist: '
Erledigung gegenseitiger Beschwerden sollen Ausschüsse gebildet werden ...
scheidender Geltung ihres Schiedsspruches; es wäre sehr wünschenswerth, daß
Schiedsgerichte Vertreter der Arbeitgeber wie der Arbeiter in ihrem Schoßt ^
mtb daß kraft der Statuten die Mitglieder der Arbeitervereine gehalten wären, st
diese zu wenden.'