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VI. Kap.: Staatshilfe
indirekt, durch die Beftimmung betreffend die Lohnbücher, berührt worden
war.
Zu energifcherm und zielbewufzterm Vorgehen drängten den Reichstag
verfchiedene Umftände. Es war nicht b!o(z der erfchütternde Eindruck der
Berliner Heimarbeitausftellung, der ein ähnliches, von Sozialdemokraten
ins Leben gerufenes Unternehmen nebft einem (faft ausfchliejzlich fozialdemo-
kratifchen) Heimarbeiterfchutzkongrefz 1904 vorausgegangen war. Auch die
nationalökonomifche Wiffenfchaft hatte (“ich in den letzten Jahren fehr ein-
gehend mit der Hausinduftrie und ihrer Reform befchäftigt. Insbefondere hatten
angefehene Spezialforfcher aus dem fchier unentwirrbaren Knäuel diesbezüg
licher gefetzgeberifcher Vorfchläge die Lohnfrage als den Kern der Sache heraus-
gelöft und dement fprechend ihre Forderungen formuliert. Der Gewerkverein
der Heimarbeiterinnen Deutfchlands (feit Oktober 1900) [teilte ein gut ent
wickeltes und begründetes Mindeftprogramm für den gefetzlichen Heimarbeiter-
fchutz auf, worin die Lohnfrage auch mehr und mehr in den Vordergrund
rückte. Ein hervorragendes Verdienft gebührt auch der Gefellfchaft für Soziale
Reform, deren Vorftand mit wärmftem Intereffe fich der Heimarbeiterfache
annahm. Indem vorzüglichen Organ der Gefellfchaft, der „Sozialen Praxis“,
erfchienen fortgefetzt fehr gediegene Artikel (meift aus der Feder des Redak
teurs, Prof. Francke), die immer wieder mit ftärkftem Nachdruck gefetzlichen
Heimarbeiterfchutz forderten, aus der unüberfehbaren Menge von Vorfchlägen
das Befte prüfend auswählten und gangbare Wege vorzeichneten. Außerdem
hatte fich innerhalb der Gefellfchaft ein Ausfchu(z gebildet, der aus Parlamen
tariern der verfchiedenen Parteien, Unternehmern und Vertretern der Wiffen
fchaft beftand und fich mit der gefetzlichen und aufzergefetzlichen Reform
der Hausinduftrie eingehend befchäftigte. Zu den vorliegenden diesbezüglichen
Gefetzentwürfen nahm der Ausfchufü Stellung in R folutionen, die dem Reichs
tage zugefandt wurden. Die internationale Konferenz für gefetzlichen Ar-
beiterfchutz, zu der die Gefellfchaft für Soziale Reform ihre Delegierten ent-
fandte, betonte feit 1904 in der alle zwei Jahre ftattfindenden Verfammlung
mit gefteigertem Nachdruck die Notwendigkeit eines ftaatlichen Eingreifens
in die Arbeiterverhältniffe der Hausinduftrie, und empfahl fchliejzlich (1908
in Luzern und 1910 in Lugano) die Einführung von Lohnämtern nach eng-
lifchem Mufter.
Das durch die Heimarbeitausftellung erregte Mitleid, aber auch der ehrliche
Wille zur Reformarbeit kam alsbald zum Ausdruck in zwei Anträgen.
Auf Anregung des Abgeordneten Dr. Hitze brachten Vertreter faft
fämtlicher bürgerlichen Fraktionen am 16. März 1906/i