Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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1.  Einzahlung  am  Zeichnungstage  ....  10,00  Frcs.
2.  „  „  15.  Januar  1916  .  .  .  26,00  ,,
3.  ,,  ,,  15.  Februar  1916  .  .  .  26,00  „
4.  „  „  15.  März  1916  ....  26,00
Um  den  kleinen  Sparern  eine  Beteiligung  an  der  Zeichnung  mit
ihren  Sparkapitalien  zu  ermöglichen,  mußten  die  Bestimmungen  des
Dekrets  vom  30.  Juli  1914  über  die  Spargelderauszahlungen  abgeändert
werden.  Darin  wurde  die  Summe,  die  ein  Sparer  in  Abständen  von
14  Tagen  abzuheben  berechtigt  war,  auf  höchstens  50  Frcs.  festgesetzt.
Nunmehr  kann,  sobald  er  an  den  Schaltern  der  Sparkassen  Anleihe ­
  zeichnet,  während  der  Dauer  der  Zeichnungen  ungeachtet  der
Auszahlungsbeschränkungen  sofortige  Abhebung  höherer  Summen  bewirken. ­
  Diese  Vorwegnahme  des  Sparguthabens  für  den  Anleihebetrag
darf  jedoch  die  Gesamteinlage  nicht  um  mehr  als  50  %  verringern.
Neben  den  Barzeichnungen  gehen  die  Konversionszeichnungen  und
zwar  unter  der  folgenden  Maßgabe:
Die  Rententitel  der  3%  %  Rente  aus  dem  Juli  1914  können  konvertiert ­
  werden,  sobald  sie  vor  dem  31.  Januar  1915  von  den  ursprünglichen ­
  Zeichnern  eingezahlt  worden  sind.  Zur  Zeichnung  werden  weiterhin
.zugelassen  die  während  des  Krieges  emittierten  kurzfristigen  National-Verteidigungs-Wechsel
  und  -Obligationen.  Auch  die  Schatzscheine  mit
einem  Nennwert  von  5  Frcs.  werden  zu  diesem  Wert  plus  2  ctms.  Zinsen
für  jeden  Monat,  der  seit  ihrer  Emission  verflossen  ist,  in  Zahlung  genommen. ­
  Die  Bons  von  20  Frcs.  zum  Nennwert  plus  8  ctms.  Zinsen,
die  Bons  von  100  Frcs.  und  darüber,  die  vor  dem  20.  November  1915
emittiert  sind,  zum  Nennwert,  abzüglich  der  Zinsen  vom  15.  Dezember
bis  zum  Tage  der  Fälligkeit,  jener  Zinsen  also,  die  im  voraus  bezahlt
wurden.  Die  National-Verteidigungs-Obligationen  werden  zu  ihrem  Eraissionskurse
  96,50,  unter  Einschluß  des  Prozentsatzes  der  Rückzahlungsquote ­
  und  unter  Abzug  der  Zinsen  vom  15.  Dezember  bis  15.  Februar
1916,  die  im  voraus  bezahlt  sind,  angenommen.
Den  Zeichnern,  die  am  Zeichnungstage  vollständige  Barzahlung
oder  in  jenen  Titeln  leisten,  wird  eine  Bonifikation  von  75  ctms.  gewährt ­
 1 ).  Der  Emissionskurs  für  diese  Zeichner  stellt  sich  somit  auf
87.25  %.  Schließlich  wird  auch  noch  die  alte  3  %  ewige  Rente  trotz
des  lebhaften  Protestes  fast  aller  Kreise  zur  Konversion  zugelassen.
Der  Einzahlungskurs  ist  von  der  Regierung  auf  66  %  festgelegt.  Zu  glei->
  eher  Zeit  wird  aber  bestimmt,  daß  die  Inhaber  ihre  Zeichnung  nur  zu
’J  %  mit  der  3  %  ewigen  Rente  zahlen  können,  während  der  Rest  in  bar
zu  leisten  ist.  Auch  diese  ^“Methode  konnte  die  Widerwilligen  über  ihre
Bedenken  und  Abneigung  gegen  die  Hinzuziehung  der  alten  3  %  Rente
nicht  hinwegtrösten.  Man  wollte  die  finanztechnisch  gewiß  glanzvollen
Konversionstransaktionen  des  britischen  Schatzkanzlers  nicht  nachgeahmt ­
  sehen.  Für  Frankreich  kommt  es  nach  ihrer  Ansicht  jetzt  nur
l )  Nach  Koppe,  a.  a.  O.  S.  763,  wurde  die  Anleihe  den  Banken  zu  einem  Vorzugspreise ­
  von  85  %  überlassen.  f
Respondek,  Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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