Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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*)  a.  a.  O.  27.  November  1915,  S.  696.

Offensivvorstöße  der  französischen  Armee,  wie  sie  noch  immer  vereinzelt ­
  vorgenommen  wurden,  reichten  nicht  aus,  um  einen  großen
Zeichnungstaumel  zu  erzeugen.  Auch  auf  dem  neuen  Kriegsschauplätze,
dem  Balkan,  ist  das  französisch-englische  Hilfskorps  nicht  erfolgreich.
Die  Zukunft  ist  also  ungewiß  und  auch  wenig  Vertrauen  einflößend.
Dennoch  mußte  Frankreich  jetzt  zu  der  Anleiheemission  schreiten.
Das  Schatzamt  knüpfte  bei  der  Wahl  der  Anleiheform  in  wohlüberlegter, ­
  Weise  an  die  alten  überlieferten  Gewohnheiten  und  Ansichten ­
  des  kleinen  Kapitalisten  und  großen  Unternehmers  an.  Es
paßte  den  Typ  der  öffentlichen  Strömung  an.  Eine  ewige  Rente,  mit
einem  den  heutigen  Umständen  angepaßten  hohen  Zinssätze,  ausgestattet ­
  mit  dem  Stempel  der  vollkommenen  Steuerfreiheit  und  anderen,
dem  Franzosen  geläufigen  Vorzügen,  schien  die  gegebene,  erfolgversprechende ­
  Anleihe  zu  sein,  wie  sie  sich  auch  die  Finanzkreise  vorstellten. ­

Durch  Gesetz,  Dekret  und  ministeriellen  Beschluß  vom  16.  November ­
  1915  wurde  die  „Emprunt  de  la  Defense  National ­
  e“  emittiert.  Sie  ist  eine  ewige  Rente  und  mit  einem  Eraissionskurs
von  88  %  und  einem  nominellen  Zinssatz  von  5  %  ausgestattet.  Das
Schatzamt  mußte  den  5  %  Rententyp  wählen.  Einmal  waren  die  Geldsätze ­
  die  zwingende  Norm,  und  dann  hatte  man  bereits  die  früheren
kurzfristigen  Anleihen,  die  National-Verteidigungs-Wechsel  und  -Obligationen, ­
  mit  diesem  nominellen  Zinssätze  ausgestattet.  Nun  ist,  wie
bereits  ausführlich  dargelegt,  der  effektive  Zins  unter  Einschluß  der
Tilgungsprämie  jener  umlaufenden  Schatzscheine  etwa  5,6  %.  Es  war
daher  der  Regierung  unmöglich,  ihre  erste,  feste  Anleihe  zu  Pari  herauszubringen. ­
  Diese  Unmöglichkeit  wurde  auch  im  Gesetzesentwurf  zugegeben ­
  und  gleichsam  eine  Entschuldigung  für  den  niedrigen  Emissionskurs ­
  ausgesprochen.  Es  heißt  dort  wörtlich;
„daß  der  Abstand,  der  zwischen  dem  Emissionskurse  und  dem
Paristande  vorhanden  sein  wird,  den  neuen  Stücken  Aussicht  auf  Höherbewertung ­
  geben  wird,  die  im  Hinblick  auf  zukünftige  Operationen
für  den  Staatskredit  hervorragend  günstig  sind.“
Der  Ekart  zwischen  dem  Emissionskurse  und  Pari  sichert  der  Anleihe ­
  eine  tatsächliche,  reine  Verzinsung  von  5,73  %  und  zwar  für  eine
Dauer  von  15  Jahren,  da  der  Staat  auf  das  Recht  der  Rückzahlung
bis  zum  31.  Januar  1931  Verzicht  leistet.  Mit  Recht  kann  Leroy-Beaulieu
  jeden,  der  unter  diesen  Vergünstigungen  nicht  zeichnet,
einen:
„Mann  ohne  gesunden  Menschenverstand,  ohne  Scharfblick“  nennen,
denn:
„wo  kann  man  auf  dem  ganzen  Erdball  eine  Anlage  finden,  die
einen  reinen  Zinsgenuß  von  5,73  %  gewährleistet,  fest  für  15  Jahre..  ," 1 )
Zweifellos  bietet  die  hohe  Spannung  zwischen  Emissionskurs  und,
Paristand  für  die  Zukunft  einen  hohen  Anreiz  und  der  Spekulation
            
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