Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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*) a. a. O. 27. November 1915, S. 696.
Offensivvorstöße der französischen Armee, wie sie noch immer vereinzelt
vorgenommen wurden, reichten nicht aus, um einen großen
Zeichnungstaumel zu erzeugen. Auch auf dem neuen Kriegsschauplätze,
dem Balkan, ist das französisch-englische Hilfskorps nicht erfolgreich.
Die Zukunft ist also ungewiß und auch wenig Vertrauen einflößend.
Dennoch mußte Frankreich jetzt zu der Anleiheemission schreiten.
Das Schatzamt knüpfte bei der Wahl der Anleiheform in wohlüberlegter,
Weise an die alten überlieferten Gewohnheiten und Ansichten
des kleinen Kapitalisten und großen Unternehmers an. Es
paßte den Typ der öffentlichen Strömung an. Eine ewige Rente, mit
einem den heutigen Umständen angepaßten hohen Zinssätze, ausgestattet
mit dem Stempel der vollkommenen Steuerfreiheit und anderen,
dem Franzosen geläufigen Vorzügen, schien die gegebene, erfolgversprechende
Anleihe zu sein, wie sie sich auch die Finanzkreise vorstellten.
Durch Gesetz, Dekret und ministeriellen Beschluß vom 16. November
1915 wurde die „Emprunt de la Defense National
e“ emittiert. Sie ist eine ewige Rente und mit einem Eraissionskurs
von 88 % und einem nominellen Zinssatz von 5 % ausgestattet. Das
Schatzamt mußte den 5 % Rententyp wählen. Einmal waren die Geldsätze
die zwingende Norm, und dann hatte man bereits die früheren
kurzfristigen Anleihen, die National-Verteidigungs-Wechsel und -Obligationen,
mit diesem nominellen Zinssätze ausgestattet. Nun ist, wie
bereits ausführlich dargelegt, der effektive Zins unter Einschluß der
Tilgungsprämie jener umlaufenden Schatzscheine etwa 5,6 %. Es war
daher der Regierung unmöglich, ihre erste, feste Anleihe zu Pari herauszubringen.
Diese Unmöglichkeit wurde auch im Gesetzesentwurf zugegeben
und gleichsam eine Entschuldigung für den niedrigen Emissionskurs
ausgesprochen. Es heißt dort wörtlich;
„daß der Abstand, der zwischen dem Emissionskurse und dem
Paristande vorhanden sein wird, den neuen Stücken Aussicht auf Höherbewertung
geben wird, die im Hinblick auf zukünftige Operationen
für den Staatskredit hervorragend günstig sind.“
Der Ekart zwischen dem Emissionskurse und Pari sichert der Anleihe
eine tatsächliche, reine Verzinsung von 5,73 % und zwar für eine
Dauer von 15 Jahren, da der Staat auf das Recht der Rückzahlung
bis zum 31. Januar 1931 Verzicht leistet. Mit Recht kann Leroy-Beaulieu
jeden, der unter diesen Vergünstigungen nicht zeichnet,
einen:
„Mann ohne gesunden Menschenverstand, ohne Scharfblick“ nennen,
denn:
„wo kann man auf dem ganzen Erdball eine Anlage finden, die
einen reinen Zinsgenuß von 5,73 % gewährleistet, fest für 15 Jahre.. ," 1 )
Zweifellos bietet die hohe Spannung zwischen Emissionskurs und,
Paristand für die Zukunft einen hohen Anreiz und der Spekulation