Object: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Lohnregulirungen. 
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in die Willkür der Tucher stellen solle. Das Resultat war 
das Gesetz 30. Georg ML..c. 12 (1757), welches die Lohn- 
regulirung durch die Friedensrichter einfach abschaffte und 
die völlige Vertragsfreiheit wieder herstellte!). Das Gesetz 
schaffte sogar implicite das nach älteren allgemeinen Gesetzen 
bestehende Recht der Friedensrichter, die Löhne zu regu- 
liren, ab, indem es einfach den Vertrag zwischen Arbeiter 
und Arbeitgeber als einzige Norm für die Lohnhöhe hin- 
stellte. Nur der Truck wurde wiederholt verboten, 
Das Verlangen nach Lohnregulirung hatte hier ’also sehr 
kurzen Erfolg. Es trat dasselbe. in der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts noch in einer Reihe von anderen Fällen auf: 
So petitionirten die Kohlenträger an den Kohlenschiffen 
am 30. Mai 17582) um obrigkeitliche Lohnregulirung gegen- 
über dem Moriopol ihrer Lohnherrn. Diese Leute, deren 
Streitigkeiten mit den Herrn uns noch an anderen Stellen 
beschäftigen werden, baten zugleich, dass Vorsorge für ihre 
Kranken, Invaliden, Wittwen und Waisen getroffen werde, 
Die Kohlenträger erreichten ihrer Petition entsprechend. ein 
Gesetz 31. Georg II. c. 76, welches später (1770) durch 
10. Georg III. ce. 53 abgeschafft wurde, weil es unwirksam war. 
Die nunmehr ganz schutzlosen Arbeiter petitionirten am 
11. Februar 17963) wiederholt um Lohnregulirung. 
1776 lehnte das Unterhaus eine Petition von Maurern 
ab‘), welche klagten, dass ihre Löhne seit 70 Jahren nicht 
mehr regulirt worden seien und welche Erhöhung ihres Wochen- 
lohns von 15 auf 18 Schilling verlangten. 
1778 baten Strumpfwirker aus London und Nottingham 
fruchtlos um Regulirung ihrer Hungerlöhne®) — die Fabri- 
kanten widersprachen im Hinblick auf die Verschiedenheit 
und Manniefaltigkeit der Producte, sowie auf die Coniuncturen 
ı) Dies Gesetz erwähnt Brentano nicht. S. a. a. 0. 8. 107. 
?) Journals Vol. 28 S. 259. 
%) Journals Vol. 51. 
4) Journals 35. 20. Debr. 1775 u. 1. April 1776. 
5) Journals Vol. 36. 28. Januar. 23, u 25. Febr. 1778.
	        
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