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einen solchen Lärm, daß das Repräsentantenhaus sich ge-
zwungen sah, einige Untersuchungen anzustellen. Nach
den schriftlich niedergelegten und wiederholt ausgesproche-
nen Beschuldigungen Benjamin E. Greens, einer politischen
Persönlichkeit dieser Zeit, hatte Corcoran öffentliche :Be-
amte in weitgehender Weise bestochen, um aus der Ver-
waltung von Geldern der Vereinigten Staaten und durch
Spekulation mit ihnen große Summen zu gewinnen. Durch
den Vertrag von Guadulupe Hidalgo hatten die Vereinig-
ten Staaten eingewilligt, an Mexiko für ein nach dem mexi-
kanischen Kriege abgetretenes Territorium eine große Ent-
schädigungssumme zu zahlen. Ein Teil dieser Summe war
bis zum Jahre 1850 bezahlt worden, aber eine bedeutende
Summe war noch zu entrichten. Mexiko brauchte das
Geld sehr notwendig und schlug vor, daß die Vereinigten
Staaten es ohne die Vermittlung von Bankhäusern direkt
an die mexikanische Regierung zahlen sollten. Green er-
hob den Vorwurf, daß Corcoran den Vorsitzenden der
Kongreß-Budgetkommission, Thomas H. Bayly, bestochen
habe, den Vorschlag Mexikos fälschlich so darzustellen und
die Angelegenheit so zu leiten, daß die Firma Corcoran
& Riggs zum Vermittler des Geschäfts gemacht würde.
„Bayly,“ so lautete Greens Beschuldigung, „hatte alle Ge-
setzesvorlagen für Geldbewilligung in seiner Hand, und Cor-
coran hatte an den meisten direktes oder indirektes Inter-
esse?).‘“ Corcoran erhielt auf diese Weise die Verwaltung der
Entschädigungsgelder und machte bei diesem Unternehmen
einen Profit von ungefähr 500 000 Dollar?). Eine beson-
ders eingesetzte Kommission des Repräsentantenhauses
gab sich den Anschein, die gegen Bayly erhobene Beschuldi-
gung zu untersuchen, und berichtete am 3. August 1854
über den Fall als „nicht bewiesen“.
Der Gardiner-Mears-Schwindel
Gerade zu derselben Zeit war Corcoran auch in eine
Untersuchung der Gerichtskommission. des Hauses ver-
1) Reports of Committees, 33. Congress, First Session, Vol. 3, Rep. No. 354, 4.
2) Ebenda.