Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 689
große Schwierigkeiten gestoßen. Je mehr die Nation sich von
den Abenteurerjahren des Großen Krieges erholte und in
wirtschaftlich freierer Selbstbestimmung mit Erfolg tätig wurde,
um so schwerer fanden sich junge Leute zum Solddienst. Und
je mehr man die Heere vermehren wollte, um so mehr wuchsen,
auch verhältnismäßig, die Kosten.
Gegen diese Erscheinungen mußte Abhilfe gesucht werden.
Vor allem galt es, Mannschaften auf andere Weise als durch
Werbung und um Sold zu gewinnen!. Es geschah vielfach,
indem man auf die Pflicht des alten Landesaufgebots zurück—
griff und danach die kriegsfähigen Leute überhaupt, sei es
ohne Ausnahme, sei es unter Auslosung und unter Freilassung
gewisser Kategorien, als Miliz auszubilden suchte. In dieser
oder jener Form, noch sehr verschleiert, kündigte sich damit
gegenüber dem Soldheere schon das Volksheer, gegenüber der
Werbung die allgemeine Dienstpflicht an.
In Brandenburg-Preußen trat man dieser neuen Ideen⸗
welt seit 1691 in folgender Weise nahe: die Werbeoffiziere jedes
Regiments erhielten im Lande bestimmte, nur ihnen zugewiesene
Quartiere, Muster⸗- und Sammelplätze; den Bezirken, in welchen
diese lagen, wurde es dann gestattet, ihrerseits statt der Offiziere
Leute des Bezirks gegen ein sehr mäßiges Werbegeld, unter
Umständen zwangsweise, auszuheben. Man war damit, wenn
auch noch unsicher tastend, doch auf dem Wege zur zwangs⸗
weisen Dienstpflicht, die das Prinzip der Allgemeinheit nach
sich gezogen haben würde. Daneben aber experimentierte man
noch mit dem alten Landesaufgebot und der Lehnsdienstpflicht
der ritterlichen Zeiten?.
König Friedrich Wilhelm J. machte nun nach seiner Thron—
besteigung zunächst allem Schwanken ein Ende. Er brach end—
gültig mit den ältesten Formen, hob- also das Landesaufgebot
auf und löste die Pflicht der persönlichen Lehnsdienste mit
klingender Münze ab. Anderseits aber ging er, unter Aufgabe
VBgl. dazu schon Band VI I. 2, 432 ff.
2 S. schon oben S. 660f.