Full text: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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V. Abidhnitt: Schuldübernahme, 
Mitteilung, fondern nur in der Begrenzung al8 folche aufgefaßt werden 
daß Tieeine Bedingung für den Eintrittder auf das Schweigen 
gejeßten und enden RNecht8folge fein Joll. DVemna® 
wird die Nechtswirkfamkeit einer vom Shbothekengläubiger Sn 
flärt en Genehmigung der ihn vom BVeräußerer fchriftlidh mitgetel Ne 
Schuldübernahme nicht dadurch berührt, daß die Mitteilung den in ee 
jtebenden Hinweis nicht enthalten hatte.“ ROES. Bd. 63 S, 42, Sur. Wir. UN 
S. 304, Recht 1906 S. 681, Seuff. Arch. Bd. 60 Qu. 32, Neumann, Jahrd. 19 { 
S. 177, Sur. Wichr. 1907 S. 742 #. Ziff. 9, Ennecceru8. Lehrb. 4./5. Uul- 
S. 229 Unm. 6, Bland Bem. 2, c zu 8 416. x 
Die Mitteilung kann aud nod erfolgen, nadhdem der 
Erwerber das GOrundftück wieder weiter veräußert hat De 
die Hypothek inzwilden ausgefallen it. ROSE. in Zur. Wihr. 19% 
S. 32 Ziff. 7, Bd. 56 S. 200, Oruchots Beitr. Bd. 37 S. 1114: Ohernch 
4. Aufl. 11 S, 300. And. Anl. Regelsberger in Ihering8 SYahrb. Bd. 
S. 472 ff, Nipr. d. DLG, Bd. 8 S. 49 ff. (Stuttgart). , 
Der Veräußerer muß auf Berlangen des Erwerbher8 dem GläuD’9e 
die Schuldübernahme mitteilen. Rommt der Veräußerer diejer im Intere N 
des Erwerbers En Vorichrift nicht nach, fo wird er dem lebtert 
"adenserfaßpflichtig CB. I, 417, 418). ; 
8) Eine Aufforderung des Schuldners oder des Nebernehmer8 an den Gläubiges 
oder eine Aufforderung des Weräußerers, die Genehmigung innerb° 
einer befondersS geitellten, von $ 416 abweichenden De hit 
erteilen und ohne Hinweis auf die gefebliden Folgen des S 416 hat ni 
bie Wirkung, daß die ni Tin YMblauf diefer Frift al8 ver w SE C% 
gilt. Sie bet aber gleichwohl die Wirkung, eine Genehmigung nach Maßaabe 
des 8 415 Ubi. 2 nach YWolauf diefer Stil auszufchließen. . 
‚  einenfall8 ift eine Mitteilung, welhe nicht den vorgefchriebenen 
Dinweis enthält, alS nichtig zu behandeln, RC ift Die Genehmigund 
die der Gläubiger auf Grund einer folden mangelhaften Mitteilung erflärt 
gültig als Genehmigung zu einer EEE nah $S 415. Bar 
Obernec, 4. Aufl. S. 298, der mit Recht betont, daß die Formvorjchrift de 
8416 207. 2 Sag 2 lediglich dem Schube des Gläubigers dient. Unwirklar 
Üt nur der Hinweis auf andere Rechtsfolgen, bie das Gejeb nicht zuläßt. 
Bal. auhH ROGS. Bd. 63 S. 42. 
Wegen der Natur der Mitteilung vgl. Bem. 9 zu 8415, Wein a. 0. D. 
S. 202; fie it lein Rechtsgefcbhäft, aber als Sr htsDand lung ie. S. den 
allgemeinen Borfchriften über Geichäftsfähigkeit. Anfechtung, Bertretung WIP- 
unterworfen. . 
Die Mitteilung durch einen Gefhäftsführer ohne Auftrag erlangt 
durch nachträgliche EEE: diejelbe Wirkjamfkeit, wie die Mitteilung 
durch einen Bevollmächtigten. ROSE. in Yur. Wichr. 1908 S. 240 Ziff. 1L 
2. In Anfehung der Genehmigung: Hat der Gläubiger feit dem Empfang 88.130 
6:5 132) der Mitteilung fehS Monate verfireidhen Iafien, ohne die Genehmigung dem 
Veräußerer gegenüber zu verweigern, {0 gilt die Genehmigung mit dem AD“ 
laufe der fedhSmonatigen Frift al8 erteilt. Ueber die rücwirkende Kraft Der 
Se Dem. 2 zu $ 415. art 
Daß die Genehmigung au durgH_ kfonkludente Handlungen erflär 
merbden kann, ift unbeftritten; fie fan in jeder Form erfolgen. rn ift nur, 09 fe 
nur gegenüber dem Veräußerer oder auch dem Erwerber gegenüber erklärt werden fan 
Abweichend von der 1. Auflage diefes Komm. Mayring) war ich im Anfchluß an Plan 
Nr. 1, b, EN 8.159, II, 4, Oberned, 4. Aufl. IS, 302, Turnau-Förfter S. 924 in der 
2. Yafl, der Anficht beigetreten, daß eine un der Genehmigung auch dem Erwerber 
gegenüber rechtswirkfam fei. Nachdem ih meine Auslegung in Anfehung der Mitteilung 
an den Erwerber (Bem, 1 i.f, IT, 1, a oben) DE habe, be ich mich genötigt, auch U 
diefem Punkte wiederum auf den Standpunkt der 1. e zurüczutreten und mit Schollmene! 
Jr. 3, Bretiner bei Gruchot, Beitr. Bb. 42 S. 744, Rehbein Nr. 24, Dertmann, 2. Null 
S. 292 den Beräußerer al8 einzigenzuläjfigen Adrefjfaten der Genehmigung 
anzuerfennen. WM. 2. Cberned, 4. Aufl. S. 302, Plan Anm. 2, b zu 8 416, Dernburg 
5 159, III, 4. Die Anwendbarkeit des S 182 Ubf. 1 wird durch die Sonderbeftimmung 
de8 S 416 ausgefchloffen, die Genehmigung ijt demjenigen gegenüber zu erklären, der DIE 
Mitteilung a ee Natürlich Ichließt dies nicht aus, daß auf jelbitändigen Antrag 
des Erwerbers zwijchen diejem und dem Gläubiger eine Schuldübernahme im Sinne 
des 8 414 abaefchloHen wird
	        
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