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Dem Emissionshause, das das Papier gut untergebracht („placiert") haben
möchte, ist damit nicht gedient, denn es muß, um ein Fallen des Kurses
zu vermeiden, das „schwimmende Material" aufnehmen.
Bevorzugt bei der Zuteilung werden häufig diejenigen Zeichner, die
sich einer freiwilligen „Sperre" unterwerfen, d. h. sich verpflichten,
innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten die zugeteilten Stücke nicht wieder
zu veräußern. Die emittierende Bank löst dann die Kassaquittungen, die
bis zum Erscheinen der Stücke ausgehändigt werden, meist erst nach Ablauf
der Sperre ein. Daß die Bezahlung der gezeichneten Stücke neuerdings viel
fach in Raten zulässig ist, sei hierbei erwähnt. Findet auch von anderen
Seiten starke Nachfrage nach dem betreffenden Wertpapier als dauernde
Kapitalanlage statt, so hebt das Emissionshaus diese Sperre oft nach einigen
Wochen schon wieder auf.
Auch in Sperrstücken findet öfter ein Handel statt. Der (inoffizielle)
Kurs hierfür ist einige Prozente niedriger als der für freie Stücke.
Statt der Subskription wird mitunter der Weg des freihändigen
Verkaufs, der „Einführung", gewählt. Ein Bankhaus gibt
bekannt, daß es am soundsovielten die Aktien der X-Gesellschast, von
denen 3 Millionen RM zum Handel an der Berliner Börse zugelassen
seien, zur „Einführung" bringen werde. Der erste Kurs sei mit 165 % in
Aussicht genommen. Das Bankhaus ersucht, ihm möglichst limitierte Auf
träge zugehen zu lassen.
Wird der in Aussicht genommene Kurs für billig gehalten (das ge--
schieht sehr häufig in Hausse-Perioden), so werden bei dem Bankhaus, das
das Papier einführt, und bei anderen Kreditinstituten mehr Aufträge vor
liegen, als Stücke zur Verfügung stehen. Da in einem solchen Falle die
Kursmakler nicht imstande sind, die Käufer zu befriedigen, so können sie
auch keinen Kurs festsetzen. Ist dies am nächsten und vielleicht auch am
übernächsten Börsentage wieder der Fall, so schreitet der Börsenvorstand
ein, setzt den ersten Kurs fest und verteilt mit Hilfe der Kursmakler die
verfügbare Summe nach eigenem Ermessen.
In Zeiten lebhafter Spekulation wird der Kurs oft sehr in die Höhe
getrieben, besonders dann, wenn das Emissionshaus nur einen kleinen
Betrag für die Einführung zur Verfügung stellt. Um das Publikum vor
Übervorteilung zu schützen, wird von der Zulassungsstelle mitunter eine
Umsatzgarantie gefordert. Diese Vorsichtsmaßregel verfehlt aber