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ZWEITER TEIL
Die Zentral-Sozialversicherungsanstalt kann von Amts wegen oder
auf Antrag des Beteiligten oder der zuständigen Krankenversicherungs-
anstalt an Stelle der Leistungen ein Heilverfahren zur Wiederherstellung
ler Erwerbsfähigkeit eines Invalidenrentners oder zur Abwendung oder
Hinausschiebung der infolge einer Erkrankung drohenden Invalidität
ainleiten. Zu diesem Zweck kann die Zentral-Sozialversicherungsanstalt
%) den Versicherten auf ihre Kosten in ein Krankenhaus, Sanatorium
oder in andere geeignete Kur- und Heilanstalten sowie in ein Gene-
sungsheim abgeben ;
nach Beendigung der Kur auf ihre Kosten den Kranken für seine
bisherige oder eine neue Beschäftigung ausbilden lassen ($ 154).
Die Zentral-Sozialversicherungsanstalt kann eine Krankenversiche-
rungsanstalt, die nicht in der Lage war, ihren ärztlichen Dienst sicher-
zustellen, ermächtigen, den Kranken während der Dauer dieses ausser-
ardentlichen Zustandes statt der ärztlichen Hilfe einen Zuschuss zum
Krankengeld zu gewähren. Die Höhe dieses Zuschusses wird durch die
Zentral-Sozialversicherungsanstalt festresetzt.
Durechführungsergebnisse
Die Vorschriften des Gesetzes von 1888, das bis zum 1. Juli 1926 galt,
weichen nicht erheblich von den dargestellten Vorschriften ab. Die unter
lem erstgenannten Gesetz erreichten Ergebnisse bleiben von Interesse.
Die folgende Übersicht weist den auf ein Kassenmitglied entfallenden
Aufwand für Sachleistungen und ihren Anteil am Clesamtanfwand auf 1.
AUF EINEN VERSICHERTEN ENTFALLENDER AUFWAND FÜR VERSCHIEDENE
SACHLEISTUNGEN IN BÖHMEN, MÄHREN UND SCHLESIEN
Tahr
‚921
1922
1923 |
1994
Ärztliche
Hilfe
a)? | d)12
*1,72
19,26
50,22
52 60
3,3%
12,74
15,00
16.90
Arznei- |
versorgung
Krankenhaus-
pflege
Pa 8
77,74
23,84
30,57
392 00
1,80
mE
22,91
26,06
26,46
600
7,34
6,74
7,91
50
CC
'
*
Insgesamt
a) b}
92,37
L09,16
107,25
110.860
29,60
28,23
32,04
Sr MO)
! a) Durchschnittlicher Aufwand auf ein Kassenmitglied in Kronen.
* bh) Verhältnis des Aufwands für Sachleistungen zum Gesamtaufwand für Leistungen.
AUF EINEN VERSICHERTEN ENTFALLENDER AUFWAND FÜR VERSCHIEDENE
SACHLEISTUNGEN IN DER SLOWAKEI UND IN KARPATHORUSSLAND
lahr
1921
922
‚923
19924
Ärztliche | Arznei-
Hilfe versorgung
ayı
12
X
3)
24,30
30,52
28,02
27 50
7.00
9,79
2,58
2.20
5,85
28,92
28,53
27.20
Br
Zt
a An
Krankenhaus-
pflege
a)
A}
26,41
37,39
2.09
‚0,80
2,00
mA
“4
Insgesamt
zM
h)
86,56
‚06,83
89,55
RB.10
35,50
34,28
33,80
29 30
? a) Durchschnittlicher Aufwand auf ein Kassenmitglied in Kronen.
? 5), Verhältnis des Aufwande für Sachleistungen zum Gesamtaufwand für Leistungen.
x Statistik der Krankenversicherung, veröffentlicht vom Ministerium für Soziale
ET