Nr 035 A
würde ihm gefallen haben, wenn der Antrag den Gedanken
aufgegriffen hätte, innerhalb der Provinz eine Kollegialbehörde
einzurichten, der alle Landeskulturangelegenheiten
zu überweisen sein würden. Dann könne das Landeswasseramt
in der Form eines Land- und Wasseramtes
als oberste Instanz ausgestaltet werden.
Der Schwerpunkt der Genehmigung liege auf gewerblichem
Gebiet, da es sich um gewerbliche Vorgänge handle,
und es liege der Gedanke nahe, auf die Bestimmungen der
Gewerbeordnung zurückzugreifen, die dafür ein Verfahren
vor dem Bezirksausschuß und ein Beschwerdeverfahren
beim Minister vorsehe. Darauf beruhe Antrag 11. Danach
solle zunächst ein Vorverfahren stattfinden, das dem
Verfahren bei gewerbepolizeilichen Genehmigungen nachgebildet
sei. Es werde eine Vorprüfung durch eine sachverständige
Persönlichkeit, nämlich durch den Spezialkommissssar,
gewünscht. Dadurch werde das Verfahren in keiner Weise
erschwert und verlangsamt, im Gegenteil, dem Landrat
werde es durchaus angenehm sein, sich auf einen Sachverständigen
stützen zu können. Nachdem der Spezialkommisssar
dem Landrat sein Gutachten abgegeben habe, berichte dieser
an den Bezirksausschußk, und dort gehe das Verfahren
nach dem Vorbild der Gewerbeordnung weiter.
Unter § 5 a sei in dem Antrage vorgesehen, daß an den
Entscheidungen des Bezirksausschusses ein Mitglied der
Generalkommission teilnehme. Auch dies habe seinen
Vorgang in dem Entwurf einer Reform des Landesverwaltungsgeseßzes.
Nachdem der Bezirksausschuß beschlossen
habe, sei die Beschwerde an den Minister für
Landwirtschaft zulässig. Die Befürchtung, daß dieser
durch diese Tätigkeit zu sehr belastet werden würde, teile
er nicht. Er glaube, daß die vorhandenen Beamten
diese Angelegenheiten sehr wohl würden erledigen können.
Im übrigen werde über kurz oder lang ein gewisser
Beharrungszustand eintreten, in welchem Anträge auf
Genehmigung nicht übermäßig auftreten würden. Er
widerspreche auch dem, daß das Verfahren durch Annahme
des Antrages 11 verlangsamt werde und glaube sogar, daß
beim Bezirksausschuß viel schneller gearbeitet werde als
von den Dezernenten der Regierung Abteilung l. Man
gehe ja mit dem Gedanken um, den Bezirksausschuß
noch weiter auszugestalten. Seine Sitzungen würden
dann nicht mehr alle 4 Wochen, sondern vielleicht alle
14 Tage stattfinden müssen. Beim Regierungspräsidenten,
der schon jetzt überlastet sei, liege die Gefahr vor, daß
er sich durch seine Dezernenten vertreten lasse. Dann
werde an Stelle des verantwortlichen Chefs der anonyme
Üesctuent treten, auch eine Verlangsamung unvermeidlich
Fein.
Von anderer Seite (dem neunten Redner )
wurde für den Antrag 31 und gegen den Regierungspräsidenten
geltend gemacht, daß dieser dadurch zu stark
belastet werden würde. Er kenne auch seinen Bezirk
örtlich nicht so genau, daß er immer beurteilen könne, ob
die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen sei. Der
Kreisausschuß stehe diesen Verhältnissen viel näher. Außerdem
sei Wert darauf zu legen, daß die Genehmigung
von einem Kollegium und nicht von einem einzelnen Beamten
erteilt werde. Nicht zu billigen sei auch hier wieder
die Schaffung eines Ausnahmezustandes für die Provinz
Posen durch die übertragung der Genehmigung an die
Ansiedlungskommission, die noch dazu endgültig entscheiden
solle. Die Beschwerde werde nach Antrag 31 zweckmäßig
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teiligten Kreisen ein größeres Vertrauen in die Erledigung
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