Bise hoff, Die Forderungen der Praxis.
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Aufgaben unseres Vereins zu sein. Aber die Vereinsmittel werden
zu diesem Zwecke vielfach nicht ausreichen. Da wäre dann eine
finanzielle Beihilfe des Staates, insbesondere der Reichsregierung, im
Interesse der Förderung der Versicherungswissenschaft sehr erwünscht.
Was überhaupt die Mitwirkung der Regierungen bei der Förderung
der Versicherungswissenschaft betrifft, so kann ich mich bezüglich
dieser Frage gleichfalls im wesentlichen den Ansichten der
anderen Herren Referenten anschließen. Man könnte eine Betätigung
der Regierungen etwa in folgenden Punkten wünschen: Einrichtung
einer Akademie für versicherungswissenschaftliche Forschung,
eventuell Unterstützung der auf dieses Ziel gerichteten privaten Bestrebungen;
Vermehrung der versicherungswissenschaftlichen Vorlesungen
an den Universitäten und Handelshochschulen; Sorge für
eine gewisse praktische Vorbildung der betreffenden Dozenten,
eventuell auch Heranziehung von Versicherungspraktikern zum Lehrdienste;
Einführung der Versicherungswissenschaft als Prüfungsgegenstand
für bestimmte Beamtenkategorien; Sorge für eine gewisse
Aufklärung über das Versicherungswesen in den Schulen;
Zuziehung der Versicherungswissenschaft, auch der beteiligten Praktiker,
zur Bearbeitung der Gesetzgebungsprobleme des Versicherungsgebietes;
Anregung der Aufsichtsbehörden zur wissenschaftlichen
Mitarbeit; Gewährung von Reisestipendien zum Zwecke des Studiums
ausländischer Versicherungseinrichtungen; Gewährung materieller Beihilfe
zum Zwecke der Ausschreibung von Preisen für versicherungswissenschaftliche
Arbeiten, der Herausgabe einschlägiger Werke, der
Einrichtung einer literarischen Zentrale für Versicherungswissenschaft
und der Veranstaltung von versicherungswissenschaftlichen
Kongressen. In diesem Sinne wäre auch der Deutsche Verein für
Versicherungswissenschaft in seinen Bestrebungen seitens der in Betracht
kommenden staatlichen Faktoren zu unterstützen.
Ob dies die gesamte überhaupt mögliche staatliche Mitwirkung
darstellt, und ob diese Mitwirkung in jedem der erwähnten Punkte
notwendig ist, möchte ich dahingestellt sein lassen; darüber kann
man verschiedener Ansicht sein. Für mich handelt es sich hier
nicht um abschließende Forderungen, sondern nur um unmaßgebliche
Vorschläge, die ich hiermit zur Diskussion stelle.
Schließen aber möchte ich meine Ausführungen mit dem Hinweis
darauf, daß man gut daran täte, sich von der Mitwirkung des
Staates in Sachen der Versicherungswissenschaft keine übertriebenen
Vorstellungen zu machen. Die Hauptsache ist und bleibt hier das
wissenschaftliche Streben selbst, und dieses Streben muß im
wesentlichen durch andere Mittel erzeugt und gepflegt werden. Der
Staat kann dabei immer nur unterstützend mitwirken. Jene anderen
Mittel, die der Erzeugung und Pflege des versicherungswissenschaftlichen
Strebens in erster Linie dienen müssen, herauszufinden und
anzuwenden, das aber ist recht eigentlich die Lebensaufgabe des
Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft.