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Bischoff, Die Forderungen der Praxis.
schule, diejenige zu Leipzig, bislang für diese Aufgabe noch recht
wenig getan hat; soviel ich weiß, liegt dies aber mit daran, daß
es schwer hält, dort eine wirklich geeignete Lehrkraft für den allgemeinen
Unterricht in der Versicherungswissenschaft zu gewinnen.
Daß der jetzige Stand der in unser Gebiet schlagenden Vorlesungen
nicht als ausreichend erachtet werden kann, erscheint mit
feststehend; eine Vermehrung der betreffenden Vorlesungen wäre
zu wünschen. Aber mit dieser Vermehrung des Unterrichts müßte
sich eine Vermehrung der Hörer verbinden, wenn anders das ganze
Unternehmen den erforderlichen Erfolg bringen soll. Jetzt fehlt es
hier und da an Hörern vermutlich auch deshalb, weil die Versicherungswissenschaft
viel zu wenig als Prüfungsgegenstand behandelt
wird; infolge dieses Umstandes kommen auch diejenigen
Besucher der Universitäten und Handelshochschulen, denen die versicherungswissenschaftlichen
Kenntnisse in ihrer späteren Beamtenlaufbahn
sehr not täten, nicht dazu, sich rechtzeitig mit den Versicherungsstudien
zu befassen. Wenn man für bestimmte Beamtenkategorien
die Versicherungswissenschaft als Prüfungsgegenstand
einführte, so würde voraussichtlich damit das tätige Interesse für
dieses Gebiet bei den betreffenden jungen Leuten in viel weiterem
Umfange vorhanden sein, als es zur Zeit der Fall ist.
Auch an eine Berücksichtigung der Grundzüge des Versicherungswesens
im Schulunterricht könnte wohl gedacht werden.
Dabei habe ich natürlich nicht besondere Unterrichtsstunden für
Versicherungswesen im Auge, aber sehr wohl ließe sich dieses
wichtige Verkehrsgebiet im Rechenunterricht und in den Lesebüchern
berühren. Daß der künftige Bürger und Wähler wenigstens einige
Kenntnisse jenes großen Betriebes der öffentlichen und privaten
Versicherung besitzt, der sein privates und politisches Urteil immer
mehr in Anspruch nimmt, ist am Ende doch keine so ungeheuerliche
Forderung. Es spielt dieser Vorschlag ein wenig in das Gebiet
jener anderen prinzipiellen Frage hinüber, ob es denn nicht
überhaupt für uns Deutsche von Nutzen wäre, wenn wir ein Stück
von jener éducation civique bei uns einführten, wie sie bei unseren
westlichen Nachbarn praktiziert wird zu dem Zwecke, die jüngeren
Generationen für das praktische Leben mit klaren Vorstellungen von
dem Aufbau des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens auszurüsten.
Zum Zwecke der Ausbreitung der Kenntnisse des Versicherungswesens
in weiteren und weitesten Kreisen müßte für entsprechende
Schriften gesorgt werden, Schriften, die nicht sowohl neue
Forschungen zu bringen, vielmehr lediglich als Lehrbücher im gewöhnlichen
Sinne des Worts zu dienen hätten. Auch die Sorge für
populäre Darstellungen und für kleine im Schulunterricht zu verwertende
Aufsätze gehört in den Dienst jener Aufgabe, die Kenntnis
des Versicherungswesens planmäßig zu verbreiten.
Für geeignete literarische Arbeiten auf unserem Gebiete, für
die Herausgabe von Forschungswerken sowohl, wie von popularisierenden
Schriften zu sorgen, scheint mir übrigens eine der wichtigsten