Bischoff, Die Forderungen der Praxis.
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hat: Am dringendsten ist das Bedürfnis für die Einrichtung von
mathematischen Vorlesungen über das Versicherungswesen bei den
Juristen vorhanden, in deren Hand die Oberaufsicht über die Versicherungsgesellschaften
liegt, und die als Richter über Hunderte
von Prozessen in Versicherungsangelegenheiten zu entscheiden haben.
Auch was V. Bortkiewicz in seinem bei Manes erwähnten Referate
in dieser Hinsicht äußert, ist durchaus zutreffend: Es wäre ein
leichtes«, so meint er, »zu zeigen, daß gewisse verfehlte oder unzulängliche
juristische Konstruktionen sowie gewisse unhaltbare
Forderungen, mit denen von nationalökonomischer Seite an die
Versicherung herangetreten wird, aus einer mangelhaften Vertrautheit
mit den Grundsätzen der Lebensversicherungsrechnung entspringen.«
Wenn man dem Versicherungswesen wahrhaft dienen will, so
muß aber die versicherungswissenschaftliche Kenntnis mehr oder
minder auf alle Kreise des Publikums erstreckt werden. Eine Aufklärung
in Versicherungsfragen wäre insbesondere auch bei den
Journalisten und Parlamentariern außerordentlich angebracht. Die
Fnkenntnis dieser Herren in solchen Fragen ist bekanntlich für das
Versicherungswesen außerordentlich gefährlich. Zu welch scharfen
Erteilen gibt doch z. B. die irrige Vorstellung Anlaß, daß es sich
im Versicherungsbetriebe auf der einen Seite um die »reiche Gesellschaft«,
auf der anderen Seite um den »armen Versicherten«
handelt; ein wenig versicherungstechnische Aufklärung darüber, daß
bei jeder Versicherungsgesellschaft — auch bei einer Aktiengesellschaft
dieser Art — im Grunde nur ein Betrieb für gemeinschaftliche
Rechnung der Versicherten stattfindet, und daß deshalb z. B.
gegen die tatsächlich stark hervortretenden Ausbeutungsversuche
einzelner gerade im Interesse aller energische Vorsorge getroffen
werden muß, täte in diesen Kreisen außerordentlich not. Ebenso
aber ist es im Interesse der Versicherungspraxis sehr zu wünschen,
daß auch alle diejenigen, die die Versicherungsbetriebe für ihre
Zwecke in Anspruch nehmen, also alle versicherungsbedürftigen
Staatsbürger eine gewisse Aufklärung über das Wesen der verschiedenen
Versicherungsarten erhalten. Je mehr Aufklärung dieser
Art vorhanden sein wird, desto mehr werden die Gehässigkeiten und
Verdächtigungen verschwinden, unter denen vielfach die Versichei'ungspraxis
heute zu leiden hat, desto mehr werden aber auch die
wirklichen Schäden und Härten dieser Praxis verstanden und
kritisiert werden, wenn in der Konkurrenz oder auf andere Weise
die Augen des Publikums auf derartige Mängel hingeleitet werden.
Die zweite Frage in bezug auf die Ausbreitung versicherungswissenschaftlicher
Kenntnisse ist die: Von wem soll diese Aufklärungsarbeit
verrichtet werdenV
Bei der Beantwortung dieser Frage kann ich mich im allgemeinen
dem anschließen, was die vorausgegangenen Referate gebracht
haben. Auch ich meine, daß mehr oder minder alle Universitäten
und Handelshochschulen dazu berufen sind, an jener Aufklärungsarbeit
im Dienste des Versicherungswesens teilzunehmen.
Es ist bedauerlich, daß gerade unsere bedeutendste Handelshoch-