8 11. Das Recht auf Arbeit in Deutschland.
IT. Die jüngste Phase.
Seit dem Eintreten Marlo’s für das Recht auf Arbeit blieb
as in Deutschland so gut wie verschollen, Marx, Engels
ınd Lassalle beschäftigten sich damit gar nicht; nur Rod-
bertus erwähnt es einmal. „Noch vor 25 Jahren“, meint er,
„wurde das Recht zur Arbeit von dem damals den indivi-
Jualistischen Standpunkt in der Nationalökonomie hartnäckig
zertretenden Besitz auf das Lebhafteste bestritten, von der
Arbeit eben so lebhaft vom Gesichtspunkt der Staatsgemein-
schaft aus behauptet. Wie gerne erkennte der Besitz heute
lies Recht an, denn diesem Recht müsste doch offenbar auch
aine Pflicht zur Arbeit entsprechen, Aber die Verhältnisse
haben sich einstweilen vollständig umgekehrt. Heute hört man
in der Praxis nicht mehr, dass namentlich die ländliche Arbeit,
vom Standpunkt der Staatsgemeinschaft aus, das Recht zur
Arbeit in Anspruch nähme. Im Gegenteile, sie, die Arbeit, ist
as heute, die vom individualistischen Standpunkte aus, ihre
Pflicht zur Arbeit bestreitet, welche Pflicht heute wieder, vom
Standpunkt der Staatsgemeinschaft aus, der Besitz zu bean-
spruchen anfängt. Ich vernehme in dem Allen abermals nur
A4as schlechte Echo eines einst ebenso schlechten Rufes. In
sinem gesunden Zustand. den die Zukunft herbeiführen wird,
werden sicherlich Recht wie Pflicht zur Arbeit zumal anerkannt
and — vom Staate regulirt sein“”)
Zu neuem Leben wurde das Recht auf Arbeit erst durch
die berühmte Rede des Fürsten Bismarck vom 9. Mai 1884
erweckt. in der sich der gewesene Kanzler des Deutschen
1) Rodbertus, Zur Beleuchtung der sozialen Frage (aus dem literar.
Nachlasse), Theil IL, 1. Heft. Die sich selbst überlassene Entwickelung der
zegenwärtigen Volkswirtschaft, Berlin 1885 p. 39—40.