spricht und nach den Intentionen des Antrages nicht berührt
werden sollte. Auf der anderen Seite wurde nicht
berücksichtigt, daß die weitere Durchführung der Deflationsmaßnahmen,
deren Ausmaß schon nach den bisherigen
Erfahrungen in den gegebenen politischen Verhältnissen
nicht im Stande wäre den Produktionsaufwand
den Auslandspreisen anzunähern, eine weitere
Schrumpfung der Produktion und ein weiteres Anwachsen
der Arbeitslosigkeit zur Folge hätte. Es wurde weiters
an dem Beispiel Österreichs gezeigt, daß wir durch
eine solche Maßnahme eine doppelte Wertung der Krone
verursachen. Auch dieser Vergleich mit Österreich
war nicht zutreffend; Österreich setzte den Wert des
Schillings durch eine Maßnahme herab, welche die Festsetzung
seines Kurses in die Hand zweier verschiedener
Organe gab (einerseits der Nationalbank, andererseits
der Börsenkammer), während der Antrag Englis die
technische Verwaltung der Währung auch weiterhin ausschließlich
in der Hand der tschechoslovakischen Nationalbank
beließ.
Psychologisch kam es selbstverständlich darauf an,
in welcher Weise dieser Antrag ins Leben gerufen wird;
es wurde offenbar vorausgesetzt, daß besonders die Zeitungspolemiken
der Sache nicht förderlich wären. Die
technische Position der Währung hat die Nationalbank
in der Hand und die beantragten Maßnahmen geben die
Vorteile durch die Valutaprämie in die Hände des inländischen
Produzenten, während sie den Besitzer der sog.
schwarzen Kronen des Vorteils berauben, der ihm nicht
gebührt.
Der valutärische Charakter der Prämien entzieht im
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