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Anuhang.
ß 4. Zulassung außerpreußischer Teilnehmer.
Wo der Bezirk einer Staatseisenbahndirektion
außerpreußisches Gebiet — innerhalb des Deutschen
Reiches — umfaßt, können auf den Wunsch der be—
teiligten wirtschaftlichen Kreise unter Zustimmung
der betreffenden Regierung auch aus diesem Gebiet
Vertreter des Handelsstandes, der Industrie oder
der Land- und Forstwirtschaft zur Teilnahme an den
Verhandlungen des Bezirkseisenbahnrates zugelassen
werden. Die Anzahl derselben und die Art ihrer
Einladung bestimmt der Minister der öffentlichen
Arbeiten.1
1. Auf Grund des 8 4 ist außerpreußischen Handels—
kammern eine Vertretung in den Bezirlseisenbahnräten in
Altona, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover und Magde—
burg bewilligt worden.
ß 5. Ausschüsse.
Jeder Bezirkseisenbahnrat kann zur Vorbereitung
seiner Beratungen einen ständigen Ausschuß aus
seiner Mitte bestellen.
Kk6. Zuftündigkeit.
Der Bezirkseisenbahnrat ist von der betreffenden
Staatseisenbahndirektion in allen die Verkehrs⸗
interessen des Bezirks oder einzelner Distrikte des—
selben berührenden wichtigen Fragen zu hören.
Namentlich gilt dies von wichtigeren Maßregeln bei
der Feststellung oder Abänderung der Fahrpläne
und der Tarife.