Full text : Gesetz über die Handelskammern

232

Anhang.

Anordnung der Minister der öffentlichen Arbeiten,
für Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten kann jedoch ausnahmsweise
statt dessen der Bezirkseisenbahnrat für mehrere
Staatseisenbahndirektions-Bezirke errichtet werben.

1. Aus der Ausnahme ist seit der Neuorganisation der
Eisenbahnverwaltung die Regel geworden.Es bestehen
zurzeit folgende 9 Bezirkseisenbahnräte: Bromberg (für die
Direktionen Bromberg, Danzig und Konigsberg j. Pr.),
Berlin (für die Direktionen Berlin und Stettin), Magde⸗
burg (für die Direktiun Magdeburg), Hannover (für die
Direktionen Hannover und Muͤnster W.), Frankfurt a. M.
(ür die Direktionen Frankfurt a. M., Cassel und Mainz),
Coln (für die Direktivnen Cöln, Elberfeld, Essen a. Ruhr,
St. Johann-Saarbrücken), Erfuri (für die Direktionen Erfuri
und Halle a. S.), Breslau (fur die Direktionen Breslau,
Kattowitz und Posen), Altona (für die Direklion Altona).

8 3. Zusammensetzung und Wahl.
Die Bezirkseisenbahnräte werden aus Vertretern
des Handelsstandes, der Industrie, der Land- und
Forstwirtschaft zusammengesetzt.
Die Mitglieder sowie die im Falle der Behinderung
von Mitgliedern eintretenden Stellvertreter werden
von den Handelskammern, kaufmännischen Kor⸗
porationen! und den landwirtschaftlichen Provinzial⸗
vereinen (Zentralbezirksvereinen),“ sowie von andern,
durch die Minister der öffentlichen Arbeiten, für
Handel und Gewerbe und für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten zu bestimmenden Kor—
porationen und Vereinen auf drei Jahre gewählt.
            
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