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Einleitung.
festgestellt, der in den Amtsblättern der beteiligten Be⸗
zirksregierungen veröffentlicht worden ist. Neue Handels⸗
kammern sind seit 1870 in der Weise eingerichtet worden,
daß durch einen Erlaß des Handelsministers die Errich⸗
tung der Handelskammer genehmigt und zugleich über
Sitz, Bezirk und Mitgliederzahl Bestimmung getroffen
worden ist. Auch diese Erlasse sind in den Regierungs⸗
Amtsblättern veröffentlicht worden und ebenso die Er⸗
lasse, durch die ünderungen in der Organisation einzelner
Handelskammern angeordnet oder genehmigt worden sind.
An neuen Handelskammern sind in diesem Zeitabschnitte
(1870 - 4897) folgende errichtet worden:
1870 die Haudelskammer zu Barmen, nachdem
diese Stadt aus der Handelskammer zu Elber⸗
feld ausgeschieden war, ferner die Kammern
zu Cassel und Hanau,
1871 die Handelskammern zu Flensburg, Kiel,
Sorau und Mülheim a. Rh.,
1872 zu Halberstadt und Lüdenscheid,
1875 zu Bromberg und Altona,
1879 zu Stralsund und Sagan,
1882 zu Oppeln,
1891 zu Bonn.
Neben der Neuerrichtung dieser Kammern haben seit
1870 viele Änderungen in der Bezirksabgrenzung der
Handelskammern stattgefunden. In der Provinz Han—⸗
nover ist die Zahl der Handelskammern, die ursprünglich
—A
10 zurückgegangen. In den anderen Provinzen hat das