Full text : Gesetz über die Handelskammern

J.

Die Entwicklung der Preußischen Handels⸗
kammern.

1. Dit Entwicklung der Rheinischen Kammern bis 1840.
Der Grund zur Entwicklung der Preußischen Handels⸗
kammern wurde im Anfange des 19 Jahrhunderts in
den damals der französischen Herrschaft unterworfenen
linksrheinischen Landesteilen gelegt. Nachdem die bis
ins 17. Jahrhundert zurückreichenden Französischen
Handelskammern*) im Verlaufe der Französischen Revo—
lution aufgehoben worden waren, wurde durch zwei
Gesetze des Jahres 1802 die Unterlage für zwei Gattungen
gewerblicher Vertretungen geschaffen, durch das Gesetz
vom 22. Germinal des Jahres XI — loi relative aux
Manufactures, Fabriques et Ateliers — für ehambres
consultatives de manufactures, fabriques, arts et
motiers, Ratskammern, die man heute als Gewerbe—
kammern bezeichnen könnte, und durch Verordnung vom
3. Nivose desselben Jahres — arréêté portant établisgement
 de chambres de commerce — für chambres
de commeree, Handelskammern.

*) Die älteste Franzbsische Handelskammer, zu Marfeille,
wurde 1650 errichtet.
            
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