Full text : Das Unterrichtswesen Transvaals

76

Gründen, d. h. um schon frühzeitig zu verdienen, die Volksschule
verlassen mussten, die Gelegenheit zu bieten, ihre Volksschulbildung
fortzusetzen. Aller Volksschulunterricht dieser Fortbildungsklassen
ist daher auch dem Schulgesetze von 1907 entsprechend frei.
Da nun aber auch ferner eine praktische Ausbildung für die
Erlernung eines Gewerbes oder Handwerks allein nicht ausreicht,
sondern derselben eine theoretische beigegeben werden muss, werden
 in diesen Fortbildungsklassen auch Fächer gelehrt, welche
über das Ziel der Volksschule hinausgehen.
Auch für kommerziellen Unterricht wird gesorgt und für Unterricht,
 der für gewöhnlich nur in den höheren Schulen erteilt wird.
Die Bestimmungen für diese Fortbildungsklassen (siehe Departmental
 Circulars, No. IX, p. 22—928) sind in Kürze folgende:
Nur solche Schüler, welche ihrer Schulpflicht genügten, also
den vierten „Standard“ absolviert haben, dürfen sich an diesen
Kursen beteiligen. Schüler, welche noch irgend eine andere Schule
besuchen, sind von dem Fortbildungsunterricht ausgeschlossen. Nur
in Bezug auf die kommerziellen Fächer mag der Direktor des Un-‚errichtswesens
 hier eine Ausnahme machen.
Die in diesen Klassen gelehrten Fächer sind:
solche für Schüler, welche ihre Volksschulbildung noch nicht
abgeschlossen haben. Sie sind daher ungefähr dieselben, welche
im Lehrplan für die Volksschulen aufgenommen sind, nämlich:
Englisch, Holländisch, Rechnen, die Anfangsgründe der Algebra
 und Geometrie, Geographie, Geschichte, Zeichnen, Gesundheits-
 und Mässigkeitslehre, weibliche Handarbeit, Kochen,
Handfertigkeitsunterricht in Karton, Holz und Metall, Gesang,
körperliche Uebungen und die Anfangsgründe der Chemie,
Physik und Mechanik. Dazu kommt noch für die Mädchen
Unterricht in Wäscherei-Arbeit.
b. kommerzielle Fächer, wie Handels-Arithmetik, Buchführung,
Stenographie, Handels-Korrespondenz und Handels-Geographie.
Fächer, welche sonst in den höheren Schulen gelehrt werden,
wie: Deutsche Sprache und Literatur, Französische Sprache
und Literatur, Lateinische Sprache und Literatur oder über
den Lehrplan für die Volksschule hinausgehend: Englische
Sprache und Literatur, Holländische Sprache und Literatur,

7
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.