I. Wandlungen im Verwaltungssystem der
österreichischen Staatsbahnen
1842 — 1854
K. k. Generaldirektion für die Staatseisenbahnen. — Die Generaldirektion
wird als besondere Abteilung dem neuerrichteten Ministerium für öffentliche
Arbeiten einverleibt. — Vereinigung der Ministerien für öffentliche Arbeiten
sowie für Handel in ein Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Bauten. — In unmittelbarer Unterordnung unter das Ministerium wird
eine Generalbaudirektion und eine Generaldirektion der Kommunikationen
errichtet. — An die Stelle der Generalbaudirektion tritt die K. k. Zentraldirektion
für Eisenbahnbauten. — Auflösung der Generaldirektion für
Kommunikationen und Übernahme deren Agenden durch das Ministerium
für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten.
Eine schwere Krisis im Jahre 1841, die sich auf alle wirtschaftlichen
Gebiete erstreckte und den Geldmarkt lahmlegte, brachte den im Jahre
1836 begonnenen Bau der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn zum Stillstand.
In dieser kritischen Zeit trat die Verwaltung an die Allgemeine Hofkammer
mit der Erklärung heran, daß sie unter den herrschenden Verhältnissen
nicht in der Lage sei, ohne werktätige Unterstützung der
Staatsverwaltung den Privilegiumsbedingungen zu entsprechen. Sie bat,
die Aufbringung der zum Weiterbau erforderlichen Geldmittel durch
Zinsengarantien zu ermöglichen. An der Spitze der Allgemeinen Hofkammer
stand damals ein weitblickender Staatsmann, Freiherr von
Kübeck, und seiner Initiative hat Österreich die ersten Staatsbahnen
zu danken. Dies kam in dem Handschreiben zum Ausdruck, welches
Kaiser Ferdinand am 19. Dezember 1841 an den Freiherrn von Kübeck
richtete. Als oberstes Verwaltungsprinzip wurde in diesem Handschreiben
erklärt, daß in Österreich nicht mehr wie bis dahin bloß Privatbahnen,
sondern Staats- und Privatbahnen bestehen sollen. Als Betriebssystem
für die erbauten Staatsbahnen wurde die Verpachtung des Fahrbetriebes
an Privatunternehmen in Aussicht genommen. Die Organisation
des Dienstes für die Staatsbahnen wurde derart geregelt, daß die oberste
Leitung dem Hofkammerpräsidenten Freiherrn von Kübeck übertragen
wurde, Für die unmittelbare Geschäftsbesorgung wurde die Errichtung
einer dem Hofkammerpräsidenten unmittelbar untergeordneten technisch-administrativen
Behörde, der „K. k. Generaldirektion
für die Staatsbahnen‘ verfügt. Mit kaiserlicher Entschließung vom
3. Januar 1842 wurde der Hofbaurat Hermenegild Francesconi, der
bereits seit längerem als Referent in allen Eisenbahnangelegenheiten