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Am 6. August 1844 erfolgte der Abschluß des Betriebsvertrages mit
der Wien-Gloggnitzer-Bahn. Nach diesem Vertrage übernahm die Wien-Gloggnitzer-Bahn
zunächst auf der Staatsbahnstrecke von Mürzzuschlag
nach Graz, deren Eröffnung am 21. Oktober 1844 stattfand, sowie auf
den während der Pachtzeit zur Vollendung gelangenden weiteren Strecken
der Wien-Triester-Staatsbahn die Besorgung des Fahrbetriebes. Der
ausschließlichen Entscheidung der Staatsverwaltung wurden vorbehalten:
Die Festsetzung der Preistarife für die Personen- und Güterbeförderung
sowie der Fahrplan, Der Pachtvertrag wurde für die Dauer vom
2. Juni 1846 bis 1. Juni 1851 abgeschlossen. Ein halbes Jahr später
wurde auf derselben Grundlage der Vertrag mit der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn
wegen Besorgung des Betriebes auf der nördlichen Staatsbahn
zum Abschlusse gebracht, und zwar für die Dauer bis 31. August 1850.
Die großen politischen Umwälzungen des Jahres 1848 blieben
selbstverständlich nicht ohne Einfluß auf die weitere Entwicklung des
Eisenbahnwesens. An Stelle der zur obersten Leitung des Staates kollegial
organisierten Hofbehörden trat das Ministerialsystem. Mit kaiserlicher
Entschließung vom 9. Mai wurde ein Ministerium für öffentliche
Arbeiten errichtet. Die Generaldirektion für die Staatseisenbahnen als
solche wurde aufgehoben und vereint mit dem Telegraphenamte dem
Ministerium für öffentliche Arbeiten als eine besondere Abteilung einverleibt.
Als am 21. November 1848 eine Neubildung des Kabinetts erfolgte,
wurden die Ministerien für öffentliche Arbeiten sowie für Handel, Gewerbe
und Ackerbau in ein Ministerium für Handel, Gewerbe
und öffentliche Bauten und in ein solches für Landeskultur und
Bergwesen umgewandelt. An die Spitze des ersteren Ministeriums, dem
fortab die Leitung auch des KEisenbahnwesens obliegen sollte, wurde
Abgeordneter Karl Ritter von Bruck, bisher Direktor des Österreichischen
Lloyd, berufen, der später einen maßgebenden Einfluß auf
die Entwicklung des Eisenbahnwesens ausübte.
Nach der am 2. Dezember 1848 erfolgten Thronbesteigung des
Kaisers Franz Josef I., wurde auf Grund kaiserlicher Entschließung
vom 22. Dezember auch die Leitung der Postanstalten, die bis dahin
noch im Finanzministerium verblieben waren, dem Ministerium für
Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten übertragen. Mit einer Verordnung
des Ministeriums vom 23. März 1849 wurde verfügt, daß die
bisher von der „,Generaldirektion für die Staatsbahnen‘‘ besorgten Geschäfte
fernerhin in zwei getrennten Sektionen bei dem Ministerium
selbst, nämlich in der Sektion für den Bau und in derjenigen für den
Betrieb der Staatsbahnen, zu besorgen seien.
Indessen hatte die öffentliche Meinung begonnen, die abgeschlossenen
Pachtverträge ungünstig zu kritisieren. Die Beschwerden über Übelstände
im Betriebe häuften sich, während der finanzielle Erfolg hinter
allen Erwartungen zurückblieb. Alle diese Momente waren für den
Handelsminister Bruck bestimmend, unter Hinweis auf die günstigen
Erfahrungen, die man mit dem Staatsbetrieb im Auslande machte, auf