Full text : Der Weg zur Neuordnung der österreichischen Bundesbahnen

Geschäftseinteilung des Ministeriums ein, indem die bisher getrennt in
zwei Sektionen behandelten Zweige des Eisenbahnbaues und -betriebes
in einer Sektion vereinigt wurden. Im Interesse der weitestgehenden
Geschäftsvereinfachung und Vereinheitlichung des ganzen Dienstorganismus
 des Ministeriums wurde auf Grund weiterer kaiserlicher Genehmigung
 vom 21. November 1853 auch die gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung
 errichtete Generalinspektion für Kommunikationen aufgelöst
und deren Agenden dem Ministerium übertragen. ;
Im Zuge der Reorganisation der obersten leitenden Zentralstelle
wurde auch die Dienstesorganisation für die dem Ministerium unmittelbar
unterstellten Eisenbahnbetriebsdirektionen einer Änderung unterzogen:
 Auf Grund kaiserlicher Genehmigung vom 22. August 1853 wurde
mit Rücksicht auf die gesteigerten Anforderungen des Verkehres, um
einen rascheren Gang der Geschäfte zu erzielen, die Gesamtleitung des
Betriebsdienstes, welche bis dahin mit nicht ganz befriedigendem Erfolge
zwischen dem technischen und dem administrativen. Direktionsvorstand
geteilt war, in einheitlicher Weise einem administrativen Direktor
anvertraut. Gleichzeitig wurden die Betriebsdirektionen angewiesen, den
schriftlichen Geschäftsverkehr überall soviel als möglich zu vereinfachen
und zu allen jenen Verfügungen ermächtigt, welche nicht ausdrücklich
der Genehmigung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche
Bauten vorbehalten waren.

Die bisher in kurzen Umrissen dargestellten verschiedenen
Phasen in der Organisation des staatlichen Eisenbahnverwaltungsdienstes
 seit dem Beginne, erklären sich wohl in erster Linie durch die
Neuheit des staatlichen Betriebes, für dessen Organisierung es noch an
jeder Erfahrung fehlte. Dazu kam aber noch der Umstand, daß die
staatliche Eisenbahnverwaltung sich unter dem Einflusse der durch die
Ereignisse des Jahres 1848 bewirkten Umgestaltung der allgemeinen
Verwaltung des Staates befunden hat. Im übrigen gehen die Ansichten
 darüber, wie sich die Organisation des staatlichen Eisenbahnverwaltungsdienstes
 bewährt hat, sehr auseinander. Während Buschman!)
die Zusammenfassung des Eisenbahnbaues mit dem KEisenbahnbetrieb
unter zweckmäßiger Scheidung der Kompetenzen zwischen zwei
Instanzen, nämlich dem Ministerium und den _Betriebsdirektionen,
als eine den praktischen Bedürfnissen entsprechende bezeichnet,
welche geeignet gewesen wäre, ein gedeihliches Funktionieren des
ganzen Verwaltungsapparates zu gewährleisten, ist Czedik?) der
Ansicht, daß die Art und Weise, wie die Eisenbahnangelegenheiten
immer mehr dem Ministerium direkt untergeordnet und anderen
Gegenständen der staatlichen Administration gleichgestellt wurden;

1) Siehe „Geschichte der Eisenbahnen der österreichisch-ungarischen
Monarchie‘‘, Wien, 1899 von Dr. Alfred Freiherr von Buschman.
2) Siehe „Der Weg von und zu. den Österreichischen Staatsbahnen
1824—1910, Wien, 1913 von Alois Freiherr von Czedik
            
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