Full text : Der Weg zur Neuordnung der österreichischen Bundesbahnen

war, daß die auf Staatskosten erbauten oder eingelösten und bisher
in eigener Regie betriebenen Eisenbahnen „gegen eine entsprechende
Ablösungssumme von Privatunternehmern auf eine gewisse Reihe von
Jahren zum Betrieb überlassen werden sollen“. Im Übereinkommen
vom 1, Januar 1855 verpflichteten sich die genannten Bevollmächtigten,
auf Grundlage der bereits genehmigten Statuten, die „K. k. priv. österreichische
 Staatseisenbahngesellschaft‘‘ zu bilden. Die Konzessionäre
hatten 200 Millionen Frances =4,004.000 fl. C. M. zu bezahlen, für welche
eine 5,2%ige Garantie gewährt wurde. Durch die am 1. Januar 1855
ausgestellte, am 12. Januar 1855 als der ersten nach den Bestimmungen
des Konzessionsgesetzes vom 8, September 1854 sanktionierten Urkunde
erteilte die Staatsverwaltung dem genannten Konsortium auf eine vom
1. Januar 1858 beginnende Dauer von 90 Jahren die Konzession, Am
1. Juni 1855 hatte die Staatsbahngesellschaft den Betrieb der vom
Staate erworbenen Linien in eigener Regie übernommen und am gleichen
Tage wurden auch die k. k. Betriebsdirektionen der nördlichen und
südlichen Staatsbahn in Prag und Pest aufgelöst. Zur Zeit der Übernahme
 der Linien befand sich der Oberbau derselben in einem derart
mangelhaften Zustande, daß die Bahnen nach einem Ausspruche
Negrellis in einem Jahr aus Sicherheitsgründen hätten außer Betrieb
gesetzt werden müssen. Für die Instandsetzung der Bahnen wurden
für die ersten fünf Jahre mehr als 43 Millionen Gulden präliminiert.
Von den Linien der nördlichen Staatsbahnen verblieb nur das 11,8 km
lange Stück von Bodenbach zur sächsischen Grenze im Betriebe der
Sächsischen Staatsbahnen stehend, im Besitze der Staatsbahnverwaltung.

Die nächste Änderung in dem Besitzstand der Staatsverwaltung
brachte im Jahre 1856 der Verkauf der Lombardisch-venezianischen
 Staatsbahnen. Die Staatsverwaltung unterstützte nachdrücklich
 ein Unternehmen, dem die Kreditanstalt, das Haus Rothschild, wie
auch französische, italienische und englische Kapitalisten angehörten.
Die Aktiengesellschaft der lombardisch-venezianischen Eisenbahnen übernahm
 sowohl die im Betriebe, als auch die im Bau befindlichen Strecken
der Lombardisch-venezianischen Staatsbahnen, mit Ausnahme der von
Verona ausgehenden Verbindung der Tiroler Linie, Als Entschädigung
sollte die Gesellschaft an die Staatsverwaltung die Summe von 100 Millionen
 österreichische Lire (33333 Millionen Gulden C. M.) bezahlen.
Für die gesamten Kosten des Ankaufes und Weiterbaues des nach seiner
Vollendung etwa 800 km umfassenden Bahnnetzes, garantierte die
Staatsverwaltung für Zinsen und Amortisation 5,2%. Die neue Gesellschaft
 konstituierte sich als „K. k. priv. lombardisch-venezianische
 und zentralitalienische Eisenbahngesellschaft“

Nachdem schon vorher im Jahre 1855 die Vereinigung der neugebildeten
 Staatseisenbahngesellschaft mit der Wien-Raaber-Bahn und
im Jahre 1856 die Vereinigung der neugegründeten Kaiserin-Elisabeth-Bahn
 mit der Linz-Gmundener-Eisenbahn stattgefunden hatte, kam
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.