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inneren Verhältnisse der niederländischen Fahrt ließ man sich von
den Rheinländern nicht hineinreden.
Jedenfalls hat diese letzte Periode, die der völligen Freiheit
der Schiffahrt vorausging, das Ansehen der Niederlande am deutschen
Niederrhein nicht gehoben. Mit Recht hat man darauf hingewiesen,
daß die Kaufleute in den rheinischen Städten des 17. und 18. Jahr-
hunderts die holländische Handelsvormundschaft durchaus nicht
unwillig ertragen hätten, daß im Gegenteil dieses wirtschaftliche
Abhängigkeitsverhältnis als eine naturgemäße und vorteilhafte Ein-
richtung empfunden worden seil). Das wurde nun doch um die
Wende des 18. zum 19. Jahrhundert anders; die sich damals ent-
wickelnden Zustände, die vielfach einen chaotischen Charakter
trugen, haben dem Ruf der Niederlande sehr geschadet, obwohl
diese gar nicht einmal die Hauptschuld daran trugen, sondern es
namentlich das Zusammentreffen der alten Stapelansprüche der
Rheinstädte mit dem willkürlichen französischen Douanesystem
und dem reichlich verlotterten niederländischen Binnenschiffahrts-
wesen war, was diesen Zuständen ihren anarchischen Charakter
aufdrückte. An ihm ist auch später, als diese ganzen Gebiete der
französischen Herrschaft unterstellt wurden, wenig verändert wor-
den. Allerdings wurde durch die 1804 abgeschlossene Konven-
tion über den Rheinschiffahrts-Oktroi eine zen-
tralistische Verwaltung der Rheinschiffahrtsverhältnisse geschaffen,
und 1811 trat dieser Konvention auch Holland bei; unter den all-
gemeinen unruhigen und verwirrten Zuständen jener Tage hat
diese an sich verständige Konvention wenig Nutzen gebracht?). Für
die spätere Beurteilung der Stellung der Niederlande zu den Fragen
der Rheinschiffahrt schufen diese Verhältnisse aber die richtige
Stimmung und bereiteten die starke Abneigung Preußens gegen
die holländische Wirtschaftspolitik am Rhein vor.
Jetzt trat auch ein Ereignis ein, das unter anderen Umständen
wohl wirksamere Folgen auf die nördlichen Niederlande gehabt
haben würde. Bei der Besetzung durch die Franzosen hoben
diese 1705 die Scheldesperreauf; undAntwer-
') Gothein, S.5; Averdunk, S. ı3ı ff. Über die große Abhängig-
keit des Kölner Handels von den Holländern — man nannte es Knechtschaft —
Ende des 18. Jahrhunderts vgl. auch Schwann, I, ı5.
2) Eckert, SlrıH, 568
)