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Speisefette und -öle.
zum „Fleischbeschau-Gesetz“ vom 3. Juni 1900 ausgeführt, jedoch mit der Ab
änderung, daß hei Butter und Margarine nicht das geschmolzene Fett, sondern die
natürliche Butter bezw. Margarine verwendet wird. Die Vorschrift lautet;
a) „30 g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in
einem mit Eückflußkühler versehenen Kolben von etwa 500 ccm Inhalt vermischt.
In das Gemisch wird 1 / 2 Stunde lang strömender Wasserdampf eingeleitet. Nach
dem Erkalten wird der wässerige Auszug filtriert.
b) Das zurüokbleibende Fett wird darauf nach Zusatz von 5 ccm konzentrierter
Salzsäure in gleicher Weise, wie unter a angegeben, behandelt.
Alsdann ist das klare Filtrat von a auf 25 ccm einzudampfen und nach dem
Erkalten mit verdünnter Salzsäure anzusäuern. Bei Gegenwart von Alkaliseife
scheidet sich Fettsäure aus, die mit Äther auszuziehen und nach dem Verdunsten
desselben als solche zu kennzeichnen ist. Entsteht jedoch beim Ansäuern eine in
Äther schwer lösliche oder gelhlichweiße Abscheidung, so ist diese gegebenenfalls
nach der folgenden Ziffer 4 1 ) unter b auf Schwefel weiter zu prüfen.
Das klare Filtrat von h ward durch Zusatz von Ämmoniakflüssigkeit und
Ammoniumkarbonatlösung auf alkalische Erden geprüft.“
e) Nachweis von schwefliger Säure und deren Salzen und von unterschwefligsauren
Salzen. Die Bestimmung wird nach der Anlage d der Ausführungsbestimmungen D
vom 30. Mai 1902 zum „Fleischbeschau-Gesetz“ vom 3. Juni 1900 ausgeführt,
jedoch mit der Abänderung, daß bei Butter und Margarine nicht das geschmolzene
Fett, sondern die natürliche Butter bezw. Margarine verwendet wird. Die Vor
schrift lautet:
a) „Zur Bestimmung der schwefligen Säure und der schwefligsauren Salze
werden 50 g geschmolzenes Fett in einem Destillierkolben von 500 ccm Inhalt
mit 60 ccm Wasser vermischt. Der Kolben wird darauf mit einem dreimal durch
bohrten Stopfen verschlossen, durch welchen drei Glasröhren in das Innere des
Kolbens führen. Von diesen reichen zwei Köhren bis auf den Boden des Kolbens,
die dritte nur bis in den Hals. Die letztere Röhre führt zu einem Liebigschen
Kühler; an diesen schließt sich luftdicht mittels durchbohrten Stopfens eine kugelig
aufgeblasene Ü-Eöhre (sog. Peligotsche Röhre).
Man leitet durch die eine der bis auf den Boden des Kolbens führenden
Glasröhren Kohlensäure, bis alle Luft aus dem Apparate verdrängt ist, bringt
dann in die Peligotsche Röhre 50 ccm Jodlösung (erhalten durch Auflösen von
ß g reinem Jod und 7,5 g Kaliumjodid in Wasser zu 1 1), lüftet den Stopfen des
Destillationskolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlensäure zu unterbrechen,
10 ccm einer wässerigen 25°/ 0 -igen Lösung von Phosphorsäure hinzufließen. Alsdann
leitet man durch die dritte Glasröhre Wasserdampf ein und destilliert unter stetigem
Durchleiten von Kohlensäure 50 ccm 2 ) über.“
Darauf verfährt man weiter wie folgt;
„Man bringt nunmehr die Jodlösung, die noch braun gefärbt sein muß, in
ein Becherglas, spült die Peligotsche Röhre gut mit Wasser aus, setzt etwas
Salzsäure zu, erhitzt das Ganze kurze Zeit und fällt die durch Oxydation der
schwefligen Säure entstandene Schwefelsäure mit Baryumchloridlösung (1 Teil
kristallisiertes Baryumchlorid in 10 Teilen destilliertem Wasser gelöst). Im vor
liegenden Falle ist eine Wägung des so erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt
i) Hier nach der folgenden Ziffer e.
-) Beabsichtigt man eine quantitative Bestimmung der vorhandenen schwefligen
Säure, so dürfte es sich empfehlen, größere Mengen abzudestillieren.