Full text: Organizacion política y económica de la Confederacion Argentina, que contiene: 1. Bases y puntos de partida para la organización política de la República Argentina; 2. Elementos del derecho público provincial argentino; 3. Sistema económico y rentístico de la Confederacion Argentina; 4. De la Integridad nacional de la República Argentina, bajo todos sus gobiernos

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Speisefette und -öle. 
zum „Fleischbeschau-Gesetz“ vom 3. Juni 1900 ausgeführt, jedoch mit der Ab 
änderung, daß hei Butter und Margarine nicht das geschmolzene Fett, sondern die 
natürliche Butter bezw. Margarine verwendet wird. Die Vorschrift lautet; 
a) „30 g geschmolzenes Fett werden mit der gleichen Menge Wasser in 
einem mit Eückflußkühler versehenen Kolben von etwa 500 ccm Inhalt vermischt. 
In das Gemisch wird 1 / 2 Stunde lang strömender Wasserdampf eingeleitet. Nach 
dem Erkalten wird der wässerige Auszug filtriert. 
b) Das zurüokbleibende Fett wird darauf nach Zusatz von 5 ccm konzentrierter 
Salzsäure in gleicher Weise, wie unter a angegeben, behandelt. 
Alsdann ist das klare Filtrat von a auf 25 ccm einzudampfen und nach dem 
Erkalten mit verdünnter Salzsäure anzusäuern. Bei Gegenwart von Alkaliseife 
scheidet sich Fettsäure aus, die mit Äther auszuziehen und nach dem Verdunsten 
desselben als solche zu kennzeichnen ist. Entsteht jedoch beim Ansäuern eine in 
Äther schwer lösliche oder gelhlichweiße Abscheidung, so ist diese gegebenenfalls 
nach der folgenden Ziffer 4 1 ) unter b auf Schwefel weiter zu prüfen. 
Das klare Filtrat von h ward durch Zusatz von Ämmoniakflüssigkeit und 
Ammoniumkarbonatlösung auf alkalische Erden geprüft.“ 
e) Nachweis von schwefliger Säure und deren Salzen und von unterschwefligsauren 
Salzen. Die Bestimmung wird nach der Anlage d der Ausführungsbestimmungen D 
vom 30. Mai 1902 zum „Fleischbeschau-Gesetz“ vom 3. Juni 1900 ausgeführt, 
jedoch mit der Abänderung, daß bei Butter und Margarine nicht das geschmolzene 
Fett, sondern die natürliche Butter bezw. Margarine verwendet wird. Die Vor 
schrift lautet: 
a) „Zur Bestimmung der schwefligen Säure und der schwefligsauren Salze 
werden 50 g geschmolzenes Fett in einem Destillierkolben von 500 ccm Inhalt 
mit 60 ccm Wasser vermischt. Der Kolben wird darauf mit einem dreimal durch 
bohrten Stopfen verschlossen, durch welchen drei Glasröhren in das Innere des 
Kolbens führen. Von diesen reichen zwei Köhren bis auf den Boden des Kolbens, 
die dritte nur bis in den Hals. Die letztere Röhre führt zu einem Liebigschen 
Kühler; an diesen schließt sich luftdicht mittels durchbohrten Stopfens eine kugelig 
aufgeblasene Ü-Eöhre (sog. Peligotsche Röhre). 
Man leitet durch die eine der bis auf den Boden des Kolbens führenden 
Glasröhren Kohlensäure, bis alle Luft aus dem Apparate verdrängt ist, bringt 
dann in die Peligotsche Röhre 50 ccm Jodlösung (erhalten durch Auflösen von 
ß g reinem Jod und 7,5 g Kaliumjodid in Wasser zu 1 1), lüftet den Stopfen des 
Destillationskolbens und läßt, ohne das Einströmen der Kohlensäure zu unterbrechen, 
10 ccm einer wässerigen 25°/ 0 -igen Lösung von Phosphorsäure hinzufließen. Alsdann 
leitet man durch die dritte Glasröhre Wasserdampf ein und destilliert unter stetigem 
Durchleiten von Kohlensäure 50 ccm 2 ) über.“ 
Darauf verfährt man weiter wie folgt; 
„Man bringt nunmehr die Jodlösung, die noch braun gefärbt sein muß, in 
ein Becherglas, spült die Peligotsche Röhre gut mit Wasser aus, setzt etwas 
Salzsäure zu, erhitzt das Ganze kurze Zeit und fällt die durch Oxydation der 
schwefligen Säure entstandene Schwefelsäure mit Baryumchloridlösung (1 Teil 
kristallisiertes Baryumchlorid in 10 Teilen destilliertem Wasser gelöst). Im vor 
liegenden Falle ist eine Wägung des so erhaltenen Baryumsulfats nicht unbedingt 
i) Hier nach der folgenden Ziffer e. 
-) Beabsichtigt man eine quantitative Bestimmung der vorhandenen schwefligen 
Säure, so dürfte es sich empfehlen, größere Mengen abzudestillieren.
	        
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