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Französischen Staatsentwicklung auf rein wirtschaftliche Ursachen,
and speziell auf den Gegensatz von Natural- und Geldwirtschaft,
zurückzuführen, nicht befriedigend.
W. Lotz hat ja 1908 die These aufgestellt, daß die Natural-
wirtschaft und der Mangel an Geld in Deutschland den Feudalstaat
begründet und den Verfall der Zentralgewalt herbeigeführt habe.
Es sei die Tragik in der Geschichte des alten Deutschen Reiches
gewesen, „daß die Zentralgewalt, als die Stunde der Geldwirtschaft
wieder schlug (!), nicht gerüstet war, geldwirtschaftlich zu regieren
und zu verwalten"*)“. Umgekehrt habe in England die Geldwirt-
schaft schon im ır. Jahrhundert zur Erstarkung des Königtums
geführt und ebenso in Frankreich im 13. Jahrhundert ein nationales
mächtiges Königtum unter Niederkämpfung des Feudalismus
begründet.
Man wird mit solch einseitiger Betrachtungsweise kaum das
Auslangen finden. In Italien war die Geldwirtschaft sehr frühe
durchgedrungen und doch hat sie dort keine mächtige Zentral-
zewalt zustande gebracht. Und in Deutschland fällt doch die Glanz-
zeit der Kaisermacht in Zeiten, die man gewöhnlich als rein oder
doch überwiegend naturalwirtschaftliche zu bezeichnen pflegt.
Das mahnt doch zu größerer Vorsicht bei der Einschätzung der
politischen Folgewirkungen der Natural- bzw. Geldwirtschaft!
Die bisher geltende Auffassung von dem Verhältnis der
Natural-‘ und Geldwirtschaft hat schließlich Nationalökonomen wie
auch die Wirtschaftshistoriker in eine gewisse Schwierigkeit versetzt.
Denn es ließ sich nicht verkennen, daß in Zeiten entwickelter Geld-
wirtschaft doch auch bisweilen sehr bemerkenswerte Anzeichen
naturalwirtschaftlicher Vorgänge zutage treten. Vom Standpunkt
der herrschenden Evolutionstheorie konnte dies nicht anders erklärt
werden als durch die Hypothese von Rückfällen aus der Geld- in
die Naturalwirtschaft. Am geläufigsten ist diese Vorstellung für die
spätrömische Zeit geworden. Das 3. Jahrhundert stelle eine solche
Rückbildung dar®). Dafür schienen nicht nur die sonst bekannten
7) Das Aufkommen der Geldwirtschaft im staatlichen Haushalt. Volks-
wirtschaftliche Zeitfragen XXX. 6 (Heft 238), 1908, S. 6.
89) Seitdem Max Weber in seiner römisch. Agrargesch. (1891) S. 264 diese
Theorie aufgestellt hatte, wurde sie immer wieder ohne Kritik nachgeschrieben.
Auch neuerdings noch wiederholt von E. Stein, Gesch. des spätrömischen Reiches
IL, 21 (1928).