FRANKREICH. — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse.
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Batterie v. 16 Kan., 6 ditto entwaffnet, 7 im Bau, dann 1 Schiffe zu
Specialzwecken, — Räderdampfer: 17 Fregatten, 9 Corvetten, 71
Avisos.— Segelschiffe: 6 Liniensch., 24 Freg., 9 Corv., 16 Briggs,
22 kleinere und 3ü Transportsch. — Reserve: 25 Liniensch. v. &Í)—
HO Kan,, 3 Freg., 7 Kanonenboote. — Die Panzerfregatten allein
haben 632 Kan. und 15,600 Pferdekr.; die Schraubenlinienschiffe 3296
Kan., 23,890 Pf.; die Fregatten 940K., 12,990 Pf.; die Corv. 188 K.,
5220 Pf.; die übrigen Fahrzeuge 589 K., 23,918 Pf. — Die Raddam
pfer zählen 525 Kan. u. 19,340 Pf. ; die Segelschiffe haben 2242 Kan.
Dies ergibt zus. 358 und mit den 50 im Bau begriffenen und den
entwaffneten 408 Schiffe mit 8412 Kanonen und 100,958 Pferdekraft.
(Eine andere Zusammenstellung ergibt sogar 478 Schiffe, 9766 Kan.
und 107,075 Pf.)
Die Bemannung der Schiffe erfolgte bis zur Neuzeit nach der seit
1683 eingeführten Seeconscription, welche alle Seeleute bis zum 50. Al
tersjahre umfasste. Das Drückende derselben bewirkte aber gerade, dass
Frankreich eine so geringe Handelsmarine besitzt, indem die Küsten
bewohner häufig die Seeschifffahrt aufgaben, um sich dem damit ver
bundenen Hörigkeitsverhältnisse zu entziehen. Darum betrug die Zahl
der inscribirten Seeleute blos etwa 90,000, wovon nur gegen 60,000
diensttauglich. Durch Decret v. 22. Oct. 1863 ward das Verhältniss in
einer der Dienstpflichtigkeit im Landheer ähnlichen Weise neu geord
net, und nun soll die Gesammtzahl der Seeleute gegen 200,000 betra
gen. In der vorhandenen Mannschaftszahl erfreut sich indess England
immerhin einer gewaltigen Ueberlegenheit ; doch hat man allerdings zu
berücksichtigen, dass auf den Dampfern eine geringere Mannschaftszahl
erforderlich ist, als auf den Segelschiffen. (Vergl. Grossbr., S. 26.)
Geschichtliche Notiz. Im Jahre 1780 ward die französische
Kriegsmarine so angegeben: Schiffe erster Ordnung 60, zweiter 24,
leichte 182, zusammen 266, mit 13,300 Kanonèn und 78,000 Seeleu
ten. — Eine Liste von 1785 führt auf: Linienschiffe 72, Fregatten 74.
Corvetten 28, Gabarren 36, Cutters 27, Bombardiergallioten 19, zusam
men 256. (Wegen Trafalgar vergl. S. 26.)
Sociale, <¿ewerb.s- und llaiidelsverhähiiisse.
_ Bemerkungen. Die Revolution hat sogleich (4. August
i J) alle Schranken aufgehoben, welche die freie Bewegung der einzel
nen S^atsangehörigen und den Verkehr im Innern des Landes hinder-
uv estehen : unbedingte Freizügigkeit, Gewerbsfreiheit, beliebige
Iheilbarkeit des Grundeigenthums. Da überdies jeder Unterschied in
den Rechten der Provinzen und Gemeinden fiel, so kann jeder Franzose
nicht nur ohne amtliche Erlaubniss heirathen, sondern auch in jeder Ge
meinde ohne Kosten, durch blose Declaration das Ortsbürgerrecht er
werben. — Es ist bekannt, welche Ausbildung die franz. Industrie unter
der Herrschaft der Gewerbsfreiheit erlangt hat. Der vielverbreite
ten Ansicht entgegen, dass diese Einrichtung zwar wohlfeilere, aber
auch schlechtere Waaren erzeuge, die Gewerbtreibenden in einen Zu-