LEISTUNGEN
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Die Herbeiführung angemessener Verträge zwischen den Kranken-
gesen und den Ärzten obliegt den bei den Versicherungsämtern geschaf-
on Vertragsausschüssen. Die Vertragsausschüsse leisten den Kranken-
Kon und Ärzten Vertragshilfe beim Abschluss des für die einzelnen
4 assen. bestimmten Kollektivvertrages ; dieser Kollektivvertrag bedarf
Ar Zustimmung des Vertragsausschusses. Kommt eine Einigung zwischen
nen und Krankenkassen und dem Ausschuss nicht zustande, so sind
Schi Entscheidung die bei den Oberversicherungsämtern bestehenden
zu ee dsümter und das beim Versicherungsamt gebildete Reichsschiedsamt
den undig (RVO, $ 368, 1 n). Die Schiedsämter sind bei der Schaffung
7 1 Kolloktivverträge an die Richtlinien des Reichsausschusses für Ärzte
u Krankenkassen gebunden.
int T ür die Stetigkeit der Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen
ra urch die Bestimmung gesorgt, dass bei Erlöschen des Kollektivver-
des beide Teile bis zum Abschluss eines neuen Kollektivvertrages an
wor geltenden Bestimmungen gebunden sind. Auf diese Weise ist Vorsorge
© Toffen, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärzten und Kranken-
assen nicht zum Nachteil der Kranken ausgetragen werden.
Ya en Grossbritannien werden die wesentlichen Bestimmungen des Arzt-
von Tages durch das Gesetz oder durch den für das Wirken der Versicherung
die twortlichen Gesundheitsminister festgelegt. Der Minister erlässt
"u einschlägigen Bestimmungen nach Anhörung des Krankenversiche-
vor AuSsChUSSES der Vereinigung britischer Ärzte, welche den Arztestand
Aura Der Krankenversicherungsausschuss hat indes keine amtlichen
mie ben zu versehen, wohingegen örtliche Arztausschüsse bestehen und
Verwaltungsaufgaben betraut sind.
le A Individualvertrag zwischen Arzt und Versicherungsträger besteht
Loks ich in der Annahme der vom Minister festgestellten und im Wege
Best Kollektivvereinbarungen an Örtliche Verhältnisse angepassten
v Immungen über den Arztvertrag. Der einzelne Kassenarzt kann keinerlei
orbehalt äussern.
ie Gesundheitsminister ist allein für das Wirken der Krankenver-
ganze 28 verantwortlich. Wie die Versicherungsbeiträge, welche für das
fest ® Staatsgebiet und für alle Versicherten mit dem gleichen Betrag
Stans a7 sind, sollen auch die Dienstanweisungen für Ärzte im ganzen
des A gleichen sein. Der Minister ist bei der Feststellung des Inhaltes
er ist TZtvertrages an die Wünsche des Ärztestandes nicht gebunden ;
die v, aber gehalten, vor der Feststellung des Inhaltes des Arztvertrages
Krar yertroter des Ärztestandes anzuhören. Der von ihm herangezogene
sogen ONversicherungsausschuss der Vereinigung britischer Ärzte besteht
Ärzten ärtig aus 37 Mitgliedern, von denen 23 unmittelbar von den lokalen
den. uischüssen gewählt‘ werden. Die allgemeinen Bestimmungen über
Seine Nhalt des Arztvertrages setzen namentlich fest, wie der Versicherte
ärzte” Arzt zu wählen hat, und dass er sich an jeden ins Register der Kassen-
Wend. Singetragenen und zur Übernahme der Behandlung bereiten Arzt
übrt 9 kann, die für die Kassenärzte geltenden Sprechstunden, die im
anze © durch die lokalen Kollektivinstitutionen an örtliche Verhältnisse
Arzy st werden können, die Pflichten des Kranken im Verhältnis zum
den ud die Art, in welcher der Kranke gegen den Arzt oder der Arzt gegen
Sin K; tanken Beschwerde führen kann, die Voraussetzungen, unter welchen
löscht vr harzt aus der Liste der zur Kassenpraxis zugelassenen Ärzte ge-
Vertraen erden kann. Örtlich greifen zwei Organe beim Abschluss des Arzt-
Committ, ein — der örtliche Arztausschuss und das sogenannte „Panel
Öussch; se“, Ohne auf die beschränkten Befugnisse des örtlichen Arzt-
bemerken 8 einzugehen, wollen wir hinsichtlich des Panel Committee
der Sant? ‚dass es die Kassenärzte sowohl in dem für die Beistellung
dem Schleistungen verantwortlichen Versicherungsausschuss, als auch in
tischen 4 Alen Krankenversicherungsausschuss der Vereinigung der bri-
SuSschn Ärzte vertritt. Das Panel Committee wird vom Versicherungs-
allgemein vor der Feststellung der im Rahmen der zentral fostgestellten
Ärztlicher m Bedingungen zu erteilenden lokalen Anweisungen für den
N Dienst zu Rate vezogen.