Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

ITALIEN.  —  Die  römischen  Staaten  (Finanzen).

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Doppelte  betrugen.  Man  erhob  z.  B.  den  Monatsbetrag  der  Ge  werbsteuer» ­
  14  Mal  im  Jahre,  als  ob  das  Jahr  14  Monate  umfasste.  Die  verdammenswerthe
  Einrichtung  des  Lotto  ward  derart  »  verbessert  «,  dass
sie  einen  erhöhten  Ertrag  lieferte.  Trotzdem  hatte  man  bis  1858  jedes
Jahr  ein  Deficit,  Napoleon  Pepoli  bemerkt  (in  der  Schrift  :  II  debito  pubblico
  pontificio,  lettera  al  conte  Costa  della  Torre,  di  G.  Napoleons  Pepoli; ­
  Torino  1858):  »In  den  Rechnungen  von  1848—57  kommen  die
öffentlichen  Arbeiten  zusammen  mit  5’182,403  Franken  vor,  neben
24’79G,430  Fres,  für  die  fremde  Occupation,  ungerechnet  die  daher  rührenden ­
  Lasten  der  Privaten.  Der  öffentl.  Unterricht  erscheint  dagegen
mit  242,527  Fr.  Die  Erhebungskosten  der  Einkünfte  betragen  30—31
Proc.  (in  England  8,  in  Frankreich  14,  in  Piemont  16%).  Die  Verwaltung ­
  der  Domänen  kostet  640,500,  während  der  ganze  Rohertrag  derselben ­
  nur  160,250  ausmacht;  man  hat  namentlich  Bergwerke,  die  weit
mehr  kosten  als  eintragen.  —  Seit  der  Restauration  steigt  der  Besitz  der
todten  Hand  jährl.  um  3—4  Mill.  Scudi.  «  Wir  kennen  eine  einzige
weise  Maassregel  :  Herabsetzung  der  Eingangszölle  durch  das  Zollgesetz
vom  8.  Mai  1856,  und  der  Erfolg  war  eine  Mehreinnahme.
Was  von  öffentl.  Geldern  eingeht,  ward  von  jeher  nicht  als  Eigenthum ­
  des  Landes,  das  zu  dessen  Bestem  verwendet  werden  müsse,  sondern ­
  als  Ertrag  des  Patrimoniums  der  Geistlichkeit  angesehen,  worüber
diese  beliebig  zu  schalten  habe.  —  Die  päpstlichen  Finanzen  sind  eigentlich ­
  seit  der  Zeit  zerrüttet,  in  welcher  die  regelmässigen  Zuflüsse  aus
den  übrigen  kathol.  Ländern  zu  versiegen  begannen.  Schon  vor  einem
Jahrhunderte  hatte  man  ein,  wenn  auch  kleines,  Deficit.  Noch  gegen
Ende  des  18.  Jahrh.  zog  der  römische  Hof  aus  Deutschland  im  Durchschnitte ­
  jährl.  für  Ann  aten  194,880,  für  Pallien  215,417  fl.  Im  Ganzen
sollen  demselben  seit  600  Jahren  aus  allen  nördl.  Ländern  zusammen
etw'a  1020  Mill.  Gulden  zugeflossen  sein.  Spanien  und  Portugal  entrichteten ­
  ihm,  nach  der  Berechnung  von  Canga  Arguelles,  seit  dem
12.  Jahrh.,  gegen  14,580  Mill.  Realen.  —  Indem  Werke:  Sülle  finanze
dello  stato  pontificio  sind  folgende  Ziffern  einander  gegenübergestellt  :
1815  1853
*  Einnahme  2'920,657  13’472,782  =  Zunahme  360  Proc.
Ausgabe  2’353,397  15*374,371  =  -  553  -
Schuld.  Deren  Betrag  ward  am  1.  Jan.  1858  zu  66*471,274  Scudi
angegeben.  Unterm  18.  April  1860  ward  ein  5proc.  »kathol.  Anlehen«,
durch  welches  50  Mill.  Fres.  aufgebracht  werden  sollten,  im  Curse  von
90  ausgeschrieben;  doch  vernahm  man  im  Juli,  dass  erst  7  Mill,  gezeichnet ­
  seien.  Im  Dec.  1861  soll  der  Finanzminister  der  Consulta  die
Ausgabe  neuer  Schuldscheine  kundgethan  haben.  Im  März  1861  erfolgte ­
  die  Ausschreibung  eines  neuen  5proc.  von  6,  ebenso  im  Jan.  1863
von  4  Mill.  Scudi.  Im  Mai  1864  vernahm  man  von  einem  neuen  5proc.
Anlehen  von  50  Mill.  Fres.,  das  im  Curse  von  77  %  ausgegeben  würde.
Wahrscheinlich  konnten  diescAnlehen  nicht  vollständig  realisirt  werden.
Dennoch  dürfte  die  Gesammtsumme  der  Schuld  Anfangs  1865  gegen
90  Mill.  Scudi  betragen.  Nach  der  zur  Verzinsung  bestimmten  Summe
müsste  man  sogar  bedeutend  über  100  Mill,  annehmen;  doch  sind,  wie
uns  scheint,  etwa  900,000  Scudi  Pensionsbeträge  eingegriffen.
            
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