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NIEDERLANDE. —Finanzen (SchuldensUnd,.
Besonders bemerkenswerth ist die Verminderung des Bedarfs für
die eigentl. Verzinsung der Staatsschuld. Nach einer ministeriellen
Vorlage an die Volksvertretung hatte man zu diesem Zwecke nöthig :
1855 fl. 35’79:i,187
1856 :i5’224,246
1857 :14’590,583
1858 34’107,620
1859 32’133,938
1860 fl. 31’561,919
1861 30’935,258
1862 30,799,502
1863 30’696,589
1864 29,907,724
Der seitherigen weitern Verminderung sowol durch Capitalab-
tragung als durch Herabsetzung des Zinsfusses (Convertirung) haben wir
oben bereits gedacht.
Provinzial- und Communaleinkiinjte. Die Ersten (aus Beischlags-
procenten zur Grund- und Personalsteuer, dann aus den Gebühren für
Benutzung der von den Provinzen hergestellten Strassen, Brücken und
Canäle fliessend) belaufen sich auf etwas mehr als 2 Mill. ISGl war
der Bedarf 2’688,274, 1862 nur 2’011,01 5 fl. Die Einkünfte der Ge
meinden aber, von deren unmittelbarem Eigenthume und von Beischlag-
procenten nicht nur zu den gewöhnlichen, sondern auch zu den Verzeh
rungsteuern, stiegen 1859 auf 22’920,102, I860 aber auf 23’465,550 fl.
Schuldenstand nach dem Budget für 1864 ;
Nominalbetrag Zins
2*/* proc. nationale Schuld fl. 684’244,470 17’106,111
3 - - - 104’200,912 3’126,027
31/ _ Obligat, des vorm. Tilgungssyndicats 15’940,000 552,650
4 - nationale Schuld 200’H43,700 8*033,748
T.eibrenten, Cautionen etc 143,187
Zusammen 1,005*229,082 28*96 f,723
Unverzinsl., laut Gesetz v. 26. Apr. 1852 10*000,000 . . . .
Total 1,015*229,082 . . . . . !
ln der Mitte des vorigen Jahrhunderts war der Credit des holl.
Staats, ungeachtet seiner starken Verschuldung, so gross, dass dessen
2 Y;proc. Schuldscheine mit 10 Proc. Agio bezahlt'wurden. Allein schon
durch den Krieg gegen England wegen Nordamerika sank der Curs. —
1795 musste die Republik, ausser der Gebietsabtretung, auch noch 100
Mill. fl. Kriegskosten an Frankreich bezahlen. Als Ludwig Napoleon
den holl. Thron bestieg, betrugen die alten Schulden 999’102,826 fl.,
deren Verzinsung 28% Mill, erforderte. Die neuen Schulden dazu ge
rechnet, ergaben sich 1200 Mill, mit 36 Mill. Jahreszinsen, während
die regelmässigen Einkünfte nur 58 Mill, betrugen (daher u. a. 1807 ein
zu 7®/o verzinsl. Zwangsanlehen). 1810 erklärte Napoleon eigenmächtig
die Zinsen der Schuld auf ein Drittel reducirt. Unter Wilhelm 1.
würden zwar die vermittelst eines Federstrichs beseitigten % wieder an
erkannt, dagegen bis zur Abtragung des ersten Dritttheils und der neuen
Schuld als unverzinslich erklärt. — 1836 sah man sich genöthigt, die
Colonien gesetzlich als Hypothek der Staatsschuld zu erklären. 1838
hatte man wieder ein Deficit von 11 Mill. Endlich erlangte Holland eine
wesentliche Erleichterung, indem Belgien zufolge des Vertrages vom '
19. April 1839 eine jährliche Rente von 5 Mill. Gulden übernehmen
musste. Noch bedurfte es indess der ungeheuersten Anstrengungen des
Volkes und der reichen Zuflüsse aus Ostindien, um ein Gleichgewicht