GRIECHENLAND. — Finanzen.
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Colonien Englands zustehen. Daher beständiges Verlangen einer Vereinigung
mit Griechenland.
Finanzen. Dieselben sind seit dem Bestehen des Staates in vollständiger
Zerrüttung. Für 1864 waren die Einnahmen auf 23’348,685
Drachmen geschätzt; die gleiche Summe ward für 1865 angenommen,
doch mit einer durch die Vereinigung der ionischen Inseln eiyielten Vermehrung
von 4*805,000. Die Ausgaben, im Vorjahre zu 22*233,118
Drachmen veranschlagt, erhöhen sich nunmehr auf 27 965,874 Drachmen.
Von der Ausgabenvermehrung kommen nur 3*648,911 auf die
ionischen Inseln, der Rest kommt dem frühem Griechenland zu gut. —
Von der Ausgabesumme erfordert das Militärwesen allein 5 374,529
Drachmen. Was die Einnahme betrifft, so ist jedoch zu bemerken, dass
die wirklich eingehenden Summen weit hinter dem Voranschläge zurückzubleiben
pflegen. In dem Budget für 1861 war der Bedarf für die Civilliste
mit 1 Mill., für das Landheer mit 6*038,696, Marine mit 2*131,958
veranschlagt. Nach einem Uebereinkommen der Schutzmächte soll dieCivilliste,
durch Verzichten dieser Mächte auf einen entsprechenden Theil
ihrer Zinsforderung, um 12,000 £ erhöht worden sein. (Der König wäre
aber damit blos ein apanagirter Prinz jener fremden Regierungen geworden
!) Da sich auch die Finanzverhältnisse der ionischen Inseln keineswegs
in blühender Lage befanden, so ist nicht abzusehen, in welcher
Weise nunmehr sofort ein befriedigendes Verhältniss hergestellt werden
könnte.*)
Aus einer officiellen Zusammenstellung entnehmen wir folgende
Thatsache: Von Errichtung der Monarchie im Jahre 1833 bis Ende 1862
beliefen sich •
Die ordentl. Einkünfte Griechenlands auf • - i
Der Ertrag der Anlehen und die Vorschüsse der Schutzmächte 14ä 110,144
Zusammen 603*221,206
470*032,402
Die Verwaltungsausgaben
Die Zahlungen auf die Schuld ^ '
*826,^0
Zusammen 597*858,931
Dabei hat man aber eben die Verpflichtungen für die Schuld nur
zum kleinsten Theile erfüllt, im Wesentlichen die Schutzmächte Vorschüsse
leisten lassen.
*) Eine unbefangene Würdigung der Verhältnisse wird zu der Ansicht
führen, dass Griechenland, zumal bei der geringen Entwickelung seines liodenanbaues
und seiner Gewerbsindustrie, — die Kosten einer Holhaltung, eines
ausgebildeten Beamtenthums und eines stehenden Heeres zu erschwingen ment
vermöge. Der Bau des königl. Palastes in Athen allein soll, nach laylor, zwei
Mill. Dollars gekostet haben. Eine Einrichtung, welche dem Lande, seinen Zuständen
und Mitteln entsprechen sollte, hätte auf ähnlichen G^ndlagen beruhen
müssen, wie wir dieselben in der Schweiz mit den schönst^ Ergebnissen
finden: eine Föderativrepublik, in welcher, von der Gemeinde
ausgehend, dann zum Kantone aufsteigend, die unmittelbar Betheiligten m einfacher
Weise sich selbst regieren; wobei nur dasNothwendige centralisirt,
kein Hof, kein kostspieliges Beamtenthum, noch ein stehendes Heer vorhanden
Wäre, wie es auch gerade der ganzen historischen Entwicklung, den glorreichsten
Erinnerungen aus den Zeiten des alten Hellenenthums allein entspräche.